Anzeige wegen Bitcoins

Unser Mandant hatte eine Vorladung als Beschuldigter von der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig erhalten. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche geführt.

Hintergrund war eine Meldung seiner Bank. Diese fand offensichtlich mehrere Zahlungen auf sein Konto verdächtig, weil diese aus dem Verkauf von Bitcoins stammten und das Geld somit aus dem Ausland kam und unser Mandant dieses Geld zeitnah bar abhob.

Die Polizei ermittelte außerdem, daß die Personalien, die einer der Bitcoin-Käufer bei dessen Kontoeröffnung angegeben hatte, scheinbar gefälscht waren.

Rechtsanwalt Pohl übernahm die Verteidigung, beantragte Akteneinsicht und konnte u.a. nicht nachvollziehen, wie man auf gefälschte Personalien gekommen war. Eine Nachprüfung ergab, daß der Bank ein Fehler unterlaufen war.

Auch die Zahlungseingänge konnten keinen hinreichenden Tatverdacht begründen, was von Rechtsanwalt Pohl dargelegt wurde.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren folgenlos mangels Tatverdacht gemäß § 170 II StPO ein.

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