Der Immobilienmarkt in Deutschland boomt. Gerade in den Großstädten explodieren die Preise.
Und: Deutschland ist laut immer wiederkehrender Presseberichte ein Paradies für Geldwäsche.
Kein Wunder, daß manch einer bei den Ermittlungsbehörden auf die – wohl zutreffende – Überlegung kommt, daß viele Immobilienkäufe für die Wäsche von Geld benutzt werden. Konkret heißt das: Die Immobilen werden mit Geld aus Straftaten bezahlt. Das können Drogenhandel, Betrug, Steuerhinterziehung usw. sein.
Da in den letzten Jahren auch viele Ausländer in Berlin, München etc. Wohnungen und Häuser gekauft haben, besteht oft auch der Verdacht, das Geld für den Kauf der Wohnung könnte im Ausland kriminell erworben sein.
In einigen Fällen dürfte das auch der Fall sein, aber sicherlich nicht überwiegend.
Nun ist es aber so, daß viele Stellen, die beim Kauf einer Immobilie beteiligt sind, Geldwäscheverdachtsfälle melden müssen: Banken und Notare sind verpflichtet, alles zu melden, was Ihnen verdächtig vorkommt. Notare melden nur sehr selten etwas, die Banken sind da aber deutlich „großzügiger“:
Jedes Jahr erstatten Banken mehrere Tausend Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche! Alleine bei der FIU („Financial Intelligence Unit“) vom Zoll erwartet für 2018 ca. 70.000 Verdachtsmeldungen.
Wenn Sie also gerade eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben und dann von der Polizei eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten, befinden Sie sich sozusagen in bester Gesellschaft. Angenehm ist das aber nicht.
Jetzt gilt: Ruhe bewahren, Anwalt beauftragen: 030 526 70 93 0
Gehen Sie nicht zur Polizei, antworten Sie nicht auf deren Fragen.
Unsere Anwälte sind auf die Verteidigung in Strafverfahren spezialisiert. Die Verteidigung beim Vorwurf „Geldwäsche“ ist ein Spezialgebiet von Rechtsanwalt Pohl.
Wir beantragen für sie Akteneinsicht und schauen uns die Geldwäscheanzeige genau an und sprechen mit Ihnen ausführlich über die Umstände des Falls. Manche Fälle weisen besondere Umstände auf, z.B, dann, wenn das Geld aus dem Ausland überwiesen wurde und dabei Kapitalverkehrskontrollen umgangen wurden (z.B. bei Zahlungen aus China).
Dann erarbeiten unsere Anwälte eine passende Strategie für Sie. Wir wollen erreichen, daß das Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingestellt wird und Ihr Geld nicht eingezogen wird.
Rufen Sie einfach an, wenn Sie im Rahmen eines Immobilienkaufs mit dem Vorwurf „Geldwäsche“ konfrontiert werden: (030) 526 70 93 0