Geldwäsche bei Immobilienkauf

Mai 2019: In Berlin soll die Geldäwäsche beim Kauf von Immobilen besser bekämpft werden.

Vor allem werden die Berliner Notare ins Visier genommen. Diese haben nämlich wie z.B. Banken die Pflicht, Verdachtsfälle zu melden. Während von den Banken sehr viele Geldwäscheverdachtseinzeigen beim Zoll eingehen, melden die Notare fast keine Fälle, wie der Tagesspiegel berichtet.

Das ist auch kein Wunder: Schließlich haben Notare (und Rechtsanwälte) eine Schweigepflicht gegenüber Ihren Auftraggebern.

Da wird sich jeder Notar mehrfach überlegen, ob er bei einem Verdacht tatsächlich seinen eigenen Mandanten anzeigt.

Nun sollen die Notare in Berlin stärker kontrolliert sowie besser für Geldwäschefälle sensibilisert werden.

Dies dürfte unserer EInschätzung nach nur zu einer geringfügigen Erhöhung der Verdachtsmeldungen führen.

RA Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

Immobilienkauf: Geldwäscheverdacht

Der Immobilienmarkt in Deutschland boomt. Gerade in den Großstädten explodieren die Preise.

Und: Deutschland ist laut immer wiederkehrender Presseberichte ein Paradies für Geldwäsche.

Kein Wunder, daß manch einer bei den Ermittlungsbehörden auf die – wohl zutreffende – Überlegung kommt, daß viele Immobilienkäufe für die Wäsche von Geld benutzt werden. Konkret heißt das: Die Immobilen werden mit Geld aus Straftaten bezahlt. Das können Drogenhandel, Betrug, Steuerhinterziehung usw. sein.

Da in den letzten Jahren auch viele Ausländer in Berlin, München etc. Wohnungen und Häuser gekauft haben, besteht oft auch der Verdacht, das Geld für den Kauf der Wohnung könnte im Ausland kriminell erworben sein.

In einigen Fällen dürfte das auch der Fall sein, aber sicherlich nicht überwiegend.

Nun ist es aber so, daß viele Stellen, die beim Kauf einer Immobilie beteiligt sind, Geldwäscheverdachtsfälle melden müssen: Banken und Notare sind verpflichtet, alles zu melden, was Ihnen verdächtig vorkommt. Notare melden nur sehr selten etwas, die Banken sind da aber deutlich „großzügiger“:

Jedes Jahr erstatten Banken mehrere Tausend Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche! Alleine bei der FIU („Financial Intelligence Unit“) vom Zoll erwartet für 2018 ca. 70.000 Verdachtsmeldungen.

Wenn Sie also gerade eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben und dann von der Polizei eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten, befinden Sie sich sozusagen in bester Gesellschaft. Angenehm ist das aber nicht.

Jetzt gilt: Ruhe bewahren, Anwalt beauftragen: 030 526 70 93 0

Gehen Sie nicht zur Polizei, antworten Sie nicht auf deren Fragen.

Unsere Anwälte sind auf die Verteidigung in Strafverfahren spezialisiert. Die Verteidigung beim Vorwurf „Geldwäsche“ ist ein Spezialgebiet von Rechtsanwalt Pohl.

Wir beantragen für sie Akteneinsicht und schauen uns die Geldwäscheanzeige genau an und sprechen mit Ihnen ausführlich über die Umstände des Falls. Manche Fälle weisen besondere Umstände auf, z.B, dann, wenn das Geld aus dem Ausland überwiesen wurde und dabei Kapitalverkehrskontrollen umgangen wurden (z.B. bei Zahlungen aus China).

Dann erarbeiten unsere Anwälte eine passende Strategie für Sie. Wir wollen erreichen, daß das Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingestellt wird und Ihr Geld nicht eingezogen wird.

Rufen Sie einfach an, wenn Sie im Rahmen eines Immobilienkaufs mit dem Vorwurf „Geldwäsche“ konfrontiert werden: (030) 526 70 93 0

 

Geldwäschebekämpfung: Bitcoinhandel bald regulierter

Noch (Oktober 2018) ist es recht einfach – d.h. weitgehend nicht staatlich reguliert – auf dem Bitcoin-Markt aktiv zu sein. Insbesondere die Anbieter von wallets sowie die Bitcoin-Handelsplattformen sind aber nun in das Visier der Behörde FATF geraten:

Ab Juni 2019 sollen einheitlich Standards, Regulierungen und Lizenzvorgaben für diese Bereiche geschaffen werden.

Ziel des Ganzen: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Fraglich wird sein, wie die FATF das durchsetzen will. Dazu müßten die beteiligten Staaten wohl die entsprechenden Regularien in staatliches Recht umwandeln und dies auch kontrollieren. Aus meiner Sicht wird das sehr schwierig sein. Es reicht doch ein einziges Schlupfloch, und die ganze Kontrolle ist sinnlos.

Thomas Pohl
Rechtsanwalt