Der spätere Mandant von Rechtsanwalt Pohl hatte einen Nebenjob gesucht und vermeintlich auch gefunden: Er unterschrieb einen Arbeitsvertrag und eine Schweigepflichtserklärung. Er sollte seine Bankdaten benennen und darauf eingehende Geldbeträge per Money Gram weiterleiten. 20 % davon sollte er behalten können.
Der vermeintliche Arbeitgeber schaffte es durch sog. Phishing, Geld von anderen Personen auf das Konto des Mandanten zu transferieren.
Insgesamt waren das ca. 15.000,- €. Es enstand ein gewisses Durcheinander, wil die Fälle von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften geführt wurden.
Schlußendlich kam es zu einer Anklage wegen leichtfertiger Geldwäsche vor dem Amtsgericht Neuss.
Rechtsanwalt Pohl verteidigte den Mandanten an zwei Gerichtsterminen.
Dem Mandanten drohte eine hohe Geldstrafe sowie die Einziehung der ca. 15.000,- € (die er natürlich überwiegend weitergeleitet hatte).
Durch diplomatisches Vorgehen, einen verständnisvollen Richter und einen Staatsanwalt, der anscheinend einen guten Tag erwischt hatte, kam ein sehr schönes Ergebnis heraus:
Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO gegen eine Zahlung von 1.500,- €. Kein Eintrag im Zentralregister, keine Gerichtskosten. Besser geht es nicht.