Noch (Oktober 2018) ist es recht einfach – d.h. weitgehend nicht staatlich reguliert – auf dem Bitcoin-Markt aktiv zu sein. Insbesondere die Anbieter von wallets sowie die Bitcoin-Handelsplattformen sind aber nun in das Visier der Behörde FATF geraten:
Ab Juni 2019 sollen einheitlich Standards, Regulierungen und Lizenzvorgaben für diese Bereiche geschaffen werden.
Ziel des Ganzen: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Fraglich wird sein, wie die FATF das durchsetzen will. Dazu müßten die beteiligten Staaten wohl die entsprechenden Regularien in staatliches Recht umwandeln und dies auch kontrollieren. Aus meiner Sicht wird das sehr schwierig sein. Es reicht doch ein einziges Schlupfloch, und die ganze Kontrolle ist sinnlos.
Thomas Pohl
Rechtsanwalt