Pohl und Marx Rechtsanwälte; Fachanwälte für Strafrecht; Kanzlei in Berlin; Verteidigung bei Geldwäsche
Pohl und Marx Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht in Berlin; Kanzlei für Geldwäscheverfahren

 Anwälte bei Verdacht auf Geldwäsche (§ 261 StGB) in Berlin

Schnelle Hilfe bei Vorladung, Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung, Kontopfändung usw. wegen § 261 StGB.

Ihnen wird Geldwäsche vorgeworfen? Ihr Konto wurde wegen Geldwäscheverdacht gesperrt oder Sie haben eine Vorladung erhalten? Sie sind angeklagt wegen Geldwäsche?

Jetzt zählt jede Entscheidung.

Als erfahrene Rechtsanwälte (seit 2008) und zugleich Fachanwälte für Strafrecht (seit 2012) verteidigen wir Sie sofort, strategisch und erfolgreich gegen den Vorwurf der Geldwäsche – in Berlin und bundesweit

Rechtsanwalt Pohl übernimmt die Fälle bim Vorwurf § 261 StGB - Geldwaesche

Rechtsanwalt Thomas Pohl

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Rechtsanwalt Jan Marx

Rufen Sie einfach an, schildern Sie die Grundzüge Ihres Falls und beauftragen (ggf. nach einem ersten Besprechungstermin) einen unserer Anwälte und Strafverteidiger für Geldwäscheverfahren aus Berlin mit Ihrer Verteidigung:

(030) 526 70 93 0

Geldwäschevorwurf – Was tun?

Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche können von der Polizei und Staatsanwaltschaft aus ganz unterschiedlichen Gründen geführt werden. Oft basieren die Verfahren auf Geldwäscheverdachtsanzeigen durch Banken.

Den Ermittlungsbehörden oder dem Strafgericht sollten Sie nicht ohne erfahrene und erfolgreiche Verteidiger gegenübertreten.

Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt, um Risiken und Fehler zu vermeiden. Wir schützen Ihre Rechte, Ihre Freiheit und Ihr Vermögen ab dem ersten Moment.

✉️ Vorladung als Beschuldigter wegen  Geldwäsche erhalten?

 Wir übernehmen sofort Ihre Verteidigung und Kommunikation. Der Termin wird von uns abgesagt.

🔒 Wurde ihr Konto wegen einer Verdachtsmeldung gemäß GWG gesperrt?

Unser Ziel: Grund herausfinden, Lage prüfen,Vorwürfe entkräften, Kontozugriff wiederherstellen.

🚔 Hausdurchsuchung und Beschlagnahme bei  Verdacht auf Geldwäsche?

Strukturiertes Vorgehen entscheidend: Akteneinsicht nehmen, Beweise und Möglichkeiten prüfen.

📄 Haben Sie eine Anklageschrift wegen Geldwäsche erhalten?

Verteidigung übernehmen, Akteneinsicht beantragen, Besprechung mit Ihnen, Strategie entwickeln

Geldwäsche (§ 261 StGB) – kurz erklärt

Beim Vorwurf der Geldwäsche geht es darum, daß Vermögensgegenstände, die aus einer Straftat stammen, „gewaschen“ werden.

⇒ Vermögensgegenstände sind zum Beispiel: Bargeld, Geld auf dem Konto, Gold, Bitcoins, Pakete mit wertvollen Sachen usw.

⇒ Straftat (Vortat) kann jede rechtswidrige Handlung sein, durch die der Täter einen Vermögenswert erlangt. Beispiele sind: Computerbetrug, Betrug, Diebstahl, Raub, Steuerdelikte.

⇒ Waschen (Tathandlung der Geldwäsche) bedeutet z.B., den Gegenstand (meist Geld) zu verbergen, zu verwahren, sich oder einem Dritten zu verschaffen oder umtauscht, um dessen Auffinden zu vereiteln.

⇒ Vorsatz und Leichtfertigkeit sind strafbar. Leichtfertigkeit bedeutet grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Herkunft des Gegenstands (Geld, Gold, etc.)

⇒ Strafen für Geldwäsche reichen von Geldstrafe bis zehn Jahre Haft

Zusätzlich droht bei einer Verurteilung die gerichtliche Einziehung des erlangten Vermögenswerts (meist Geld)

Verteidigung bei Geldwäscheverdacht 

Jeder Fall hat seine Besonderheiten, aber es gibt einige typische Verteidigungsansätze. Zuerst muß man als Anwalt die Akte studieren und mit Ihnen besprechen. Dann wird anhand der Beweislage eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Damit nimmt man als Anwalt für Sie frühzeitig Einfluß auf die Staatsanwaltschaft.

Je nach Sachlage kann man den Vorsatz, die Leichtfertigkeit oder sogar die kriminelle Herkunft des Geldwäschegegenstands anzweifeln.

Mögliche Ziele der Verteidigung: Verfahren einstellen lassen, Freispruch vor Gericht, Strafe minimieren, Geld freigeben lassen

Keine Aussage ohne Anwalt.

Kontaktieren Sie uns:

(030) 526 70 930

und

info@pohlundmarx.de

Ablauf des Verfahrens

Vorladung als Beschuldigter oder Anhörungschreiben

Manchmal erfährt man als Betroffener von einem Geldwäschevorwurf erstmalig durch seine Bank. In größeren Fällen kommt es zu Hausdurchsuchungen. Meist jedoch erfährt man von einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche, wenn man ein Schreiben der Polizei erhält.

Hier gilt: Nicht ignorieren, nicht hingehen, sondern Anwalt beauftragen

Frühzeitige Verteidigung kann den Verlauf entscheidend beeinflussen.

Rechtsanwalt mit Spezialisierung Geldwäsche beauftragen

Ob Vorladung als Beschuldigter, Anhörungs- und Belehrungsschreiben, Hausdurchsuchung oder Anklage: Versuchen Sie nicht, die Sache alleine zu klären oder einfach abzuwarten.

Der beste Rat beim Vorwurf Geldwäsche lautet: Schweigen.

Verschenken Sie keine Verteidigungschancen, sondern lassen einen Verteidiger eine individuelle Strategie für Sie entwickeln.

Einstellung des Verfahrens oder Gerichtsprozeß?

Ihr Rechtsanwalt wird anhand der Aktenlage prüfen, ob es gute Argumente gegen die Beweismittel gibt und eine Einstellung des Verfahrens anstreben. Je nach Rechts- und Beweislage wird er alles unternehmen, um einen Gerichtsprozeß und eine Strafe sowie einen Eintrag im Führungszeugnis zu verhindern.

Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, bereitet er mit Ihnen die Verteidigung bei Gericht vor. Diese zielt entweder auf eine geringe Strafe oder Freispruch.

Verteidigung vor Gericht

Wenn der Vorwurf der Geldwäsche bei Gericht verhandelt wird, weil die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, wird Ihr Rechtsanwalt Ihnen genau den Ablauf erklären und Sie vorbereiten.

Sehr wichtig ist die Entscheidung, ob man vor Gericht schweigt oder eine Erklärung abgibt. Ggf. muß diese sorgfältig besprochen und formuliert werden.

Vor Gericht wird ihr Anwalt dann je nach Strategie die Zeugen eingehend befragen, Beweismittel hinterfragen usw. oder eine zügige Erledigung des Falles mit einem guten Ergebnis anstreben.

Rechtsanwälte an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

Wenn Geldwäscheverdacht, dann zu Pohl & Marx 

Auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei.

Nachgewiesene besondere praktische Erfahrung und theoretische Kenntnisse im Strafrecht (Fachanwälte Strafrecht seit 2012).

Erfahrung aus mehreren hundert kleinen, mittleren und und umfangreichen Geldwäsche-Fällen.

Anwälte bei Geldwäsche aus Berlin – bundesweit und international tätig (vor allem bei komplexen Verfahren).

Diskretion ist selbstverständlich.

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Ihre Verteidigung kann beginnen.

Kontaktieren Sie uns:

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und

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Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Geldwäschevorwurf – Typische Fälle

Geldeingänge, bar oder per Überweisung, erscheinen den Banken oft dann verdächtig, wenn solche Einzahlungen nicht zum üblichen Einzahlungsverhalten passen oder die Überweisungen von verschiedenen Personen kommen. Die Einzahlung großer Bargeldbeträge erscheint den Banken fast immer verdächtig.

Eine Geldwäscheverdachtsanzeige durch die Bank läßt sich dann kaum vermeiden.

Auch Geschäfte mit Gold können ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche auslösen. Gold ist klassischerweise ein gutes Mittel, um Vermögen aufzubewahren oder zu transferieren, ohne Spuren zu hinterlassen. Beim Verkauf von Gold jedoch können schon beim Goldankäufer Fragen nach der Herkunft gestellt werden. Derzeit sind es aber eher die Banken, die beim Eingang des Verkaufserlöses eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstatten.

Beim Umgang mit Kryptowährungen (z.B. Bitcoinverkauf oder Umtausch) kommt es immer wieder zu Problemen mit Banken und letztlich zu Geldwäscheverdachtsanzeigen. Mehr noch als beim Goldverkauf können Banken oft nicht nachvollziehen, wieso Geldbeträge auf oder von Kryptobörsen gehen bzw. kommen. Gerade dann, wenn viele Transaktionen vorgenommen werden, erstatten die Banken Geldwäscheverdachtsanzeigen.

Gerade bei größeren Beträgen reicht aber auch schon eine einzige Transaktion.

Auch der Kauf von Immobilien kann zu Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche führen.

Dies kann immer dann passieren, wenn die Geldbewegungen einer Bank verdächtig erscheinen. Unserer Erfahrung nach ist das oft dann der Fall, wenn dem Käufer das Geld für den Kauf von Dritten erst überwiesen wird. Insbesondere Geld aus dem Ausland finden die Banken schnell verdächtig. In allen Fällen ist es für die Verteidigung wichtig, die legale Herkunft des Geldes nachzuweisen.

Kontakt

Pohl & Marx Rechtsanwälte

Kurfürstenstraße 130

10785 Berlin

Tel: (030) 526 70 930

Fax: (030) 526 70 922

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