STARKE VERTEIDIGUNG
Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Vorwurfs „Geldwäsche“ erhalten? Gab es eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Geldwäsche? Gibt es eine Geldwäscheverdachtsanzeige durch Ihre Bank?
Dann sollten Sie den Ermittlungsbehörden nicht ohne anwaltlichen Beistand gegenübertreten.
Unsere Anwaltskanzlei mit zwei Fachanwälten für Strafrecht bietet Privat -und Geschäftsleuten seit über 15 Jahren eine kompetente und engagierte Verteidigung und Beratung im Zusammenhang mit kleinen und großen Geldwäsche-Verfahren.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen ersten Besprechungstermin mit einem spezialisierten Anwalt:
(030) 526 70 93 0
Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht.
Wir verteidigen unsere Mandanten spezialisiert und erfolgreich.
Seit über 15 Jahren. Deutschlandweit.
SPEZIALISIERT
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Pohl & Marx sind Spezialisten für Strafrecht und bundesweit als Verteidiger im Einsatz.
Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung dürfen wir die Zusatzbezeichnung „Fachanwälte für Strafrecht“ führen.
Wir verteidigen unsere Mandanten in ganz Deutschland gegen den strafrechtlichen Vorwurf der Geldwäsche gemäß § 261 StGB – mit juristischer Kompetenz, Einsatz und der Erfahrung aus vielen hundert Ermittlungsverfahren.
Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche können von der Polizei und Staatsanwaltschaft aus ganz unterschiedlichen Gründen geführt werden. Oft machen Banken Geldwäscheverdachtsanzeigen.
Einige häufig vorkommende Gründe für Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscheverdacht sehen Sie nachfolgend:
VERTEIDIGUNG BEIM VORWURF GELDWÄSCHE
Wenn Sie verdächtigt werden, eine strafbare Geldwäsche gemäß § 261 StGB begangen zu haben, so haben Sie wahrscheinlich eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklageschrift erhalten. Möglicherweise wurden Ihre Geschäfts- oder Privaträume durchsucht.
Wenn Sie mit einem solchen Geldwäsche-Vorwurf konfrontiert werden und einen spezialisierten Anwalt beauftragen möchten, dann können Sie mit unseren Rechtsanwälten auch per E-Mail und Fax kommunizieren. Auf diese Weise können wir Ihnen auch dann zur Seite stehen, wenn Sie nicht aus Berlin kommen.
Die Kanzleiräume der Rechtsanwälte Pohl & Marx befinden sich in der Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin, zwischen Nollendorfplatz und Lützowplatz.
Wenn Sie einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt für Ihren Geldwäsche-Fall beauftragen möchten, so nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf: (030) 526 70 930
ERMITTLUNGSVERFAHREN GELDWÄSCHE
Der strafrechtliche Vorwurf der Geldwäsche gemäß § 261 StGB ist schwerwiegend.
Eine erfolgreiche Verteidigung setzt nicht nur fundierte Rechtskenntnisse voraus, sondern auch Verhandlungsgeschick, Gespür die Verfahrensbeteiligten und praktische Erfahrung.
Beim Verdacht auf Geldwäsche geht es meist um ungewöhnliche Kontobewegungen, Barzahlungen, Umwandlung in Kryptowährungen, Webmoney etc. Hintergrund sind oft Immobilienkäufe, Überweisungen aus dem Ausland, Geldeingänge zwecks Weiterleitung, Zollverstöße usw.
Vorladung als Beschuldigter oder Anhörungschreiben
Manchmal erfährt man als Betroffener von einem Geldwäschevorwurf erstmalig durch seine Bank. In größeren Fällen kommt es zu Hausdurchsuchungen. Meist jedoch erfährt man von einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche, wenn man ein Schreiben der Polizei erhält.
Hier gilt: Nicht hingehen, nicht antworten.
Nur so erhalten Sie Ihrem Rechtsanwalt alle Verteidigungsmöglichkeiten.
Rechtsanwalt mit Spezialisierung Geldwäsche beauftragen
Ob Vorladung als Beschuldigter, Anhörungs- und Belehrungsschreiben, Hausdurchsuchung oder Anklage: Ihr Rechtsanwalt wird Sie beraten, die Kommunikation übernehmen und die Akte bei der Staatsanwaltschaft anfordern.
Der beste Rat beim Vorwurf Geldwäsche lautet: Schweigen.
Wenn Ihr Anwalt mit Schwerpunkt Geldwäsche die Aktenlage analysiert und besprochen hat, wird er die optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwerfen.
Einstellung des Verfahrens oder Gerichtsprozeß?
Ihr Rechtsanwalt wird anhand der Aktenlage prüfen, ob es gute Argumente gegen die Beweismittel gibt und eine Einstellung des Verfahrens anstreben. Je nach Rechts- und Beweislage wird er alles unternehmen, um einen Gerichtsprozeß und eine Strafe sowie einen Eintrag im Führungszeugnis zu verhindern.
Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, bereitet er mit Ihnen die Verteidigung bei Gericht vor. Diese zielt entweder auf eine geringe Strafe oder Freispruch.
Verteidigung vor Gericht
Wenn der Vorwurf der Geldwäsche bei Gericht verhandelt wird, weil die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, wird Ihr Rechtsanwalt Ihnen genau den Ablauf erklären und Sie vorbereiten.
Sehr wichtig ist die Entscheidung, ob man vor Gericht schweigt oder eine Erklärung abgibt. Ggf. muß diese sorgfältig besprochen und formuliert werden.
Vor Gericht wird ihr Anwalt dann je nach Strategie die Zeugen eingehend befragen, Beweismittel hinterfragen usw. oder eine zügige Erledigung des Falles mit einem guten Ergebnis anstreben.
Reden Sie nur noch mit Ihrem Anwalt.
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GELDWÄSCHE – WAS DROHT?
Der normale Fall der Geldwäsche wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft; § 261 Absatz 1 StGB.
In besonders Fällen der Geldwäsche ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren; § 261 Absatz StGB.
Bei leichtfertiger (grob fährlässiger) Geldwäsche beträgt die Strafe bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldwäsche; § 261 Absatz 6 StGB.
Allerdings endet nicht jedes Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscheverdacht mit einer Verurteilung.
Als Rechtsanwälte für Geldwäsche in Berlin und deutschlandweit verteidigen wir unsere Mandanten mit Entschlossenheitund Umsicht, um die Folgen eines Geldwäscheverfahrens zu verhindern oder abzumildern.
Wir analysieren anhand der Ermittlungsakte die Beweis- und Rechtslage.
Erstes Ziel ist die Einstellung des Verfahren mangels Tatverdacht.
RECHTSANWÄLTE AN IHRER SEITE
Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht
Wenn Geldwäsche, dann zu Pohl & Marx
Rechtsanwalt Marx und Rechtsanwalt Pohl aus Berlin stehen als erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte an Ihrer Seite, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche läuft.
Sie verteidigen Beschuldigte in ganz Deutschland und haben Erfahrung vor vielen Amts- und Landgerichten.
Wenn Sie Beschuldigter in einem Geldwäsche-Ermittlungsverfahren sind, so gehen Sie lieber nicht zum Anwalt um die Ecke. In Strafsachen steht zu viel auf dem Spiel.
Unsere Rechtsanwälte Pohl und Marx sind u.a. auf Geldwäscheverteidigungen spezialisiert und haben schon viele Mandanten auf diesem Gebiet mit Erfolg verteidigt.
Rufen Sie einfach bei und an oder melden sich per E-Mail.
In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch wird Ihr Fall besprochen und das weitere Vorgehen sowie die Kosten erörtert.
Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht
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