Pohl und Marx Rechtsanwälte; Fachanwälte für Strafrecht; Kanzlei in Berlin; Verteidigung bei Geldwäsche
Pohl und Marx Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht in Berlin; Kanzlei für Geldwäscheverfahren

Verteidigung beim Verdacht auf Geldwäsche (§261 StGB)

Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der Sie gegen den Verdacht auf Geldwäsche gemäß § 261 StGB verteidigt, dann sind Sie hier richtig.

Denn: Geldwäsche ist Strafrecht.

Unsere Kanzlei, bestehend aus zwei Rechtsanwälten und zugleich Fachanwälten für Strafrecht, bietet Privat -und Geschäftsleuten seit über 15 Jahren eine durchdachte und erfolgreiche Verteidigung und Beratung im Zusammenhang mit kleinen und großen Geldwäsche-Verfahren.

Rechtsanwalt Pohl übernimmt die Fälle bim Vorwurf § 261 StGB - Geldwaesche

Rechtsanwalt Thomas Pohl

Rechtsanwalt Jan Marx

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Pohl & Marx sind Spezialisten für Strafrecht und bundesweit als Verteidiger im Einsatz.

Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung führen wir die Zusatzbezeichnung „Fachanwälte für Strafrecht“.

Wir verteidigen unsere Mandanten in ganz Deutschland gegen den strafrechtlichen Vorwurf der Geldwäsche gemäß § 261 StGB mit juristischer Kompetenz, Einsatz und der Erfahrung aus vielen hundert Ermittlungsverfahren.

Geldwäscheverdacht – Was jetzt?

Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche können von der Polizei und Staatsanwaltschaft aus ganz unterschiedlichen Gründen geführt werden. Oft basieren die Verfahren auf Geldwäscheverdachtsanzeigen durch Banken.

Den Ermittlungsbehörden oder dem Strafgericht sollten Sie nicht ohne Verteidigung gegenübertreten.

Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Vorwurfs „Geldwäsche“ erhalten?

Oder wurde ihr Konto wegen Geldwäscheverdachts gesperrt?

Gab es eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Geldwäsche? 

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen ersten Besprechungstermin mit einem unserer spezialisierten Anwälte und Strafverteidiger für Geldwäscheverfahren aus Berlin:

(030) 526 70 93 0

Ablauf der Geldwäsche – Verteidigung

Vorladung als Beschuldigter oder Anhörungschreiben

Manchmal erfährt man als Betroffener von einem Geldwäschevorwurf erstmalig durch seine Bank. In größeren Fällen kommt es zu Hausdurchsuchungen. Meist jedoch erfährt man von einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche, wenn man ein Schreiben der Polizei erhält.

Hier gilt: Nicht hingehen, nicht antworten.

Nur so erhalten Sie Ihrem Verteidiger alle Verteidigungsmöglichkeiten.

Rechtsanwalt mit Spezialisierung Geldwäsche beauftragen

Ob Vorladung als Beschuldigter, Anhörungs- und Belehrungsschreiben, Hausdurchsuchung oder Anklage: Ihr Rechtsanwalt wird Sie beraten, die Kommunikation übernehmen und die Akte bei der Staatsanwaltschaft anfordern.

Der beste Rat beim Vorwurf Geldwäsche lautet: Schweigen.

Wenn Ihr Anwalt mit Schwerpunkt Geldwäsche die Aktenlage analysiert und besprochen hat, wird er die optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwerfen.

Einstellung des Verfahrens oder Gerichtsprozeß?

Ihr Rechtsanwalt wird anhand der Aktenlage prüfen, ob es gute Argumente gegen die Beweismittel gibt und eine Einstellung des Verfahrens anstreben. Je nach Rechts- und Beweislage wird er alles unternehmen, um einen Gerichtsprozeß und eine Strafe sowie einen Eintrag im Führungszeugnis zu verhindern.

Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, bereitet er mit Ihnen die Verteidigung bei Gericht vor. Diese zielt entweder auf eine geringe Strafe oder Freispruch.

Verteidigung vor Gericht

Wenn der Vorwurf der Geldwäsche bei Gericht verhandelt wird, weil die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, wird Ihr Rechtsanwalt Ihnen genau den Ablauf erklären und Sie vorbereiten

Sehr wichtig ist die Entscheidung, ob man vor Gericht schweigt oder eine Erklärung abgibt. Ggf. muß diese sorgfältig besprochen und formuliert werden. 

Vor Gericht wird ihr Anwalt dann je nach Strategie die Zeugen eingehend befragen, Beweismittel hinterfragen usw. oder eine zügige Erledigung des Falles mit einem guten Ergebnis anstreben.

Reden Sie nur noch mit Ihrem Anwalt.

Kontaktieren Sie uns:

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und

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Häufige Geldwäsche – Konstellationen

Geldeingänge, bar oder per Überweisung, erscheinen den Banken oft dann verdächtig, wenn solche Einzahlungen nicht zum üblichen Einzahlungsverhalten passen oder die Überweisungen von verschiedenen Personen kommen. Die Einzahlung großer Bargeldbeträge erscheint den Banken fast immer verdächtig.

Eine Geldwäscheverdachtsanzeige durch die Bank läßt sich dann kaum vermeiden.

Auch Geschäfte mit Gold können ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche auslösen. Gold ist klassischerweise ein gutes Mittel, um Vermögen aufzubewahren oder zu transferieren, ohne Spuren zu hinterlassen. Beim Verkauf von Gold jedoch können schon beim Goldankäufer Fragen nach der Herkunft gestellt werden. Derzeit sind es aber eher die Banken, die beim Eingang des Verkaufserlöses eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstatten.

Beim Tauschen, Traden und Mining von Kryptowährungen kommt es immer wieder zu Problemen mit Banken und letztlich zu Geldwäscheverdachtsanzeigen. Mehr noch als beim Goldverkauf können Banken oft nicht nachvollziehen, wieso Geldbeträge auf oder von Kryptobörsen gehen bzw. kommen. Gerade dann, wenn eine Vielzahl von Transaktionen vorgenommen werden, machen erstatten die Banken Geldwäscheverdachtsanzeigen. Gerade bei größeren Beträgen reicht aber auch schon eine einzige Transaktion.

Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien ist es ähnlich wie in anderen Konstellationen. Problematisch wird es unserer Erfahrung vor allem beim Kauf von Immobilien, wenn das Geld für den Kauf auf das Konto des Käufers zwecks Bezahlung überwiesen wird. Gerade Käufer aus dem Ausland, die in Deutschland eine Immobile erwerden wollen, haben das Geld nicht auf dem Konto, sondern erhalten es von verschiedenen Personen aus dem Ausland (z.B. China, Iran), was den Banken oft verdächtig erscheint.

Rechtsanwälte an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

Wenn Geldwäscheverdacht, dann zu Pohl & Marx 

Wir stehen Ihnen als erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte an Ihrer Seite, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche läuft.

Wir verteidigen Beschuldigte in ganz Deutschland und haben Erfahrung vor vielen Amts- und Landgerichten.

Unsere Rechtsanwälte Pohl und Marx sind u.a. auf Geldwäscheverteidigungen spezialisiert und haben schon viele Mandanten auf diesem Gebiet mit Erfolg verteidigt.

Rufen Sie einfach bei und an oder melden sich per E-Mail.

In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch wird Ihr Fall besprochen und das weitere Vorgehen sowie die Kosten erörtert.

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

Kontakt

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