Anwälte bei Geldwäscheverdacht (§ 261 StGB)

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche?

Vorladung als Beschuldigter erhalten? Konto gesperrt oder gepfändet? 

Bargeldbeschlagnahme, Anklageschrift oder Hausdurchsuchung?

Wir verteidigen bundesweit die Freiheit, das Vermögen und die Verfahrensrechte unserer Mandanten in Geldwäscheverfahren – vom ersten Verdacht bis zum Abschluß des Verfahrens. 

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

Geldwäschevorwurf – Was tun?

Den Ermittlungsbehörden oder dem Strafgericht sollten Sie nicht ohne erfahrene und erfolgreiche Strafverteidiger gegenübertreten. Jede Äußerung und sämtliche Dokumente können auch gegen Sie verwendet werden. Es drohen schwerwiegende Nachteile.

Keine Aussage

Machen Sie ohne anwaltliche Hilfe keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden.

Unterlagen bereithalten

Sammeln Sie alle Briefe, E-Mails und sonstige Unterlagen, die Sie bekommen haben.

Anwaltliche Beratung einholen

Rufen Sie unverbindlich an, um von einem Anwalt eine erste Einschätzung zu erhalten.

Fristen beachten

Bevor Sie Fristen versäumen oder ohne Beratung überstürzt handeln, melden Sie sich lieber bei uns.

Geldwäscheverfahren – welche Situation betrifft Sie?

Es gibt eine Vielzahl von Situationen, in denen man mit dem Vorwurf, Geldwäsche begangen zu haben, konfrontiert werden kann. Das kann ein Schreiben der Polizei oder eines Gerichts sein, aber z.B. auch eine Bargeldbeschlagnahme oder eine Kontosperre durch die Bank. Was ist Ihnen passiert?

📩 Vorladung als Beschuldigter wegen  Geldwäsche erhalten?

 Wir übernehmen sofort Ihre Verteidigung und Kommunikation. Der Termin wird von uns abgesagt.

🔒 Hat Ihre Bank ihr Konto gesperrt und das Geld eingefroren?

Unser Ziel: Grund herausfinden, Lage prüfen, Vorwürfe entkräften, Kontozugriff wiederherstellen.

🚔 Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durch die Polizei? 

Strukturiertes Vorgehen entscheidend: Akteneinsicht nehmen, Beweise und Möglichkeiten prüfen.

📜 Haben Sie eine Anklageschrift wegen Geldwäsche erhalten?

Wir übernehmen die Verteidigung, beantragen Akteneinsicht und kümmern uns um die Gerichtsfrist.

🔐 Gerichtsbeschluß mit Vermögensarrest und Pfändung erhalten?

Wir prüfen für Sie anhand der Ermittlungsakte u.a. die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse.

💸 Bargeldbeschlagnahme durch den Zoll bei der Ein- oder Ausreise?

 Unsere Anwälte begleiten Sie durch das Zollverfahren und verteidigen Sie gegen die Geldwäschevorwürfe.

📄 Brief von der Staatsanwaltschaft:  Ermittlungsverfahren!

Keine Stellungnahme ohne Akteneinsicht, Besprechung und klare Abwägung der Chancen und Risiken.

🔎 Ihre Bank verlangt Nachweise? Überweisung, Kryptos, Einzahlung?

Wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen zu behalten und den Geldwäscheverdacht zu beseitigen.

Rechtsanwälte an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

Wenn Geldwäscheverdacht, dann zu Pohl & Marx 

Auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei – wir sind ausschließlich als Strafverteidiger tätig.

Nachgewiesene besondere praktische Erfahrung und theoretische Kenntnisse im Strafrecht (Fachanwälte Strafrecht seit 2012).

Erfahrung aus mehreren hundert kleinen, mittleren und und umfangreichen Geldwäsche-Fällen.

Bundesweit und international tätig (vor allem bei komplexen Verfahren).

Ein starkes Anwaltsteam seit 2008.

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

🎯 Strategische und erfolgreiche Strafverteidigung

⚖️ Deutschlandweit tätig, auch mit Auslandsbezug

⚡ Direkter Draht zum Anwalt für unsere Mandanten

🏅 Erfahrung aus mehr als 18 Jahren Anwaltstätigkeit

🛡️ Wir entwickeln für Sie die optimale Verteidigungsstrategie

Rechtsanwalt Thomas Pohl wurde vom Tagesspiegel zu einem der besten Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Keine Aussage ohne Anwalt.

Rufen Sie jetzt an:

+493052670930

oder

info@pohlundmarx.de

Geldwäsche (§ 261 StGB) – kurz erklärt

Beim Vorwurf der Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte geht es darum, daß Vermögensgegenstände, die aus einer Straftat stammen, „gewaschen“ werden bzw. ihre kriminelle Herkunft verschleiert wird.

Vermögensgegenstände sind zum Beispiel: Bargeld, Geld auf dem Konto, Gold, Bitcoins, Pakete mit wertvollen Sachen usw.

Straftat (Vortat) kann jede rechtswidrige Handlung sein, durch die der Täter einen Vermögenswert erlangt. Beispiele sind: Computerbetrug, Betrug, Diebstahl, Raub, Steuerdelikte.

Waschen (Tathandlung der Geldwäsche) bedeutet z.B., den Gegenstand (meist Geld) zu verbergen, zu verwahren, sich oder einem Dritten zu verschaffen oder umzutauschen, um dessen Auffinden zu vereiteln.

Vorsatz und Leichtfertigkeit sind strafbar. Leichtfertigkeit bedeutet grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Herkunft des Gegenstands (Geld, Gold, etc.).

Strafen für Geldwäsche reichen von Geldstrafe bis zehn Jahre Haft.

Zusätzlich droht bei einer Verurteilung die gerichtliche Einziehung des erlangten Vermögenswerts (meist Geld).

GeldwäschevorwurfHäufige Gründe

Geldeingänge, bar oder per Überweisung, erscheinen den Banken oft dann verdächtig, wenn solche Einzahlungen nicht zum üblichen Einzahlungsverhalten passen oder die Überweisungen von verschiedenen Personen kommen. Die Einzahlung großer Bargeldbeträge erscheint den Banken fast immer verdächtig.

Eine Geldwäscheverdachtsanzeige durch die Bank läßt sich dann kaum vermeiden.

Auch Geschäfte mit Gold können ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche auslösen. Gold ist klassischerweise ein gutes Mittel, um Vermögen aufzubewahren oder zu transferieren, ohne Spuren zu hinterlassen. Beim Verkauf von Gold jedoch können schon beim Goldankäufer Fragen nach der Herkunft gestellt werden. Derzeit sind es aber eher die Banken, die beim Eingang des Verkaufserlöses eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstatten.

Beim Umgang mit Kryptowährungen (z.B. Bitcoinverkauf oder Umtausch) kommt es immer wieder zu Problemen mit Banken und letztlich zu Geldwäscheverdachtsanzeigen. Mehr noch als beim Goldverkauf können Banken oft nicht nachvollziehen, wieso Geldbeträge auf oder von Kryptobörsen gehen bzw. kommen. Gerade dann, wenn viele Transaktionen vorgenommen werden, erstatten die Banken Geldwäscheverdachtsanzeigen.

Gerade bei größeren Beträgen reicht aber auch schon eine einzige Transaktion.

Auch der Kauf von Immobilien kann zu Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche führen.

Dies kann immer dann passieren, wenn die Geldbewegungen einer Bank verdächtig erscheinen. Unserer Erfahrung nach ist das oft dann der Fall, wenn dem Käufer das Geld für den Kauf von Dritten erst überwiesen wird. Insbesondere Geld aus dem Ausland finden die Banken schnell verdächtig. In allen Fällen ist es für die Verteidigung wichtig, die legale Herkunft des Geldes nachzuweisen.

Ihre Verteidigung kann beginnen.

Kontaktieren Sie uns:

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Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Verteidigung bei Geldwäscheverdacht 

Jeder Fall hat seine Besonderheiten, aber es gibt einige typische Verteidigungsansätze. Zuerst muß man als Anwalt die Akte studieren und mit Ihnen besprechen. Dann wird anhand der Beweislage eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Damit nimmt man als Anwalt für Sie frühzeitig Einfluß auf die Staatsanwaltschaft.

Je nach Sachlage kann man den Vorsatz, die Leichtfertigkeit oder sogar die kriminelle Herkunft des Geldwäschegegenstands anzweifeln.

Mögliche Ziele der Verteidigung: Verfahren einstellen lassen, Freispruch vor Gericht, Strafe minimieren, Geld freigeben lassen

Ablauf des Verfahrens

Vorladung als Beschuldigter oder Anhörungschreiben

Manchmal erfährt man als Betroffener von einem Geldwäschevorwurf erstmalig durch seine Bank. In größeren Fällen kommt es zu Hausdurchsuchungen. Meist jedoch erfährt man von einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche, wenn man ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhält.

Hier gilt: Nicht ignorieren, nicht hingehen, sondern Anwalt beauftragen

Frühzeitige Verteidigung kann den Verlauf entscheidend beeinflussen.

Rechtsanwalt mit Spezialisierung Geldwäsche beauftragen

Ob Vorladung als Beschuldigter, Anhörungs- und Belehrungsschreiben, Hausdurchsuchung oder Anklage wegen Geldwäsche: Versuchen Sie nicht, die Sache alleine zu klären oder einfach abzuwarten.

Der beste Rat beim Vorwurf Geldwäsche lautet: Schweigen.

Verschenken Sie keine Verteidigungschancen, sondern lassen einen Verteidiger eine individuelle Strategie für Sie entwickeln.

Hier sehen Sie ein Bild eines Nebenportals des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin.

Einstellung des Verfahrens oder Gerichtsprozeß?

Ihr Rechtsanwalt wird anhand der Aktenlage prüfen, ob es gute Argumente gegen die Beweismittel gibt und eine Einstellung des Verfahrens anstreben. Je nach Rechts- und Beweislage wird er alles unternehmen, um einen Gerichtsprozeß und eine Strafe sowie einen Eintrag im Führungszeugnis zu verhindern.

Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, bereitet er mit Ihnen die Verteidigung bei Gericht vor. Diese zielt entweder auf eine geringe Strafe oder Freispruch.

Verteidigung vor Gericht

Wenn der Vorwurf der Geldwäsche bei Gericht verhandelt wird, weil die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, wird Ihr Rechtsanwalt Ihnen genau den Ablauf erklären und Sie vorbereiten

Sehr wichtig ist die Entscheidung, ob man vor Gericht schweigt oder eine Erklärung abgibt. Ggf. muß diese sorgfältig besprochen und formuliert werden. 

Vor Gericht wird ihr Anwalt dann je nach Strategie die Zeugen eingehend befragen, Beweismittel hinterfragen usw. oder eine zügige Erledigung des Falles mit einem guten Ergebnis anstreben.

Kontakt

Pohl & Marx Rechtsanwälte

Kurfürstenstraße 130

10785 Berlin

Tel: +493052670930

Fax: (030) 526 70 922

info@pohlundmarx.de