Anwälte bei Geldwäscheverdacht

Strafverteidigung bei § 261 StGB.

Wir verteidigen die Freiheit, das Vermögen und die Rechte unserer Mandanten.

In Berlin und deutschlandweit.

Fachanwälte für Strafrecht

Über 18 Jahre Erfahrung

Strategische Verteidigung

Rechtsanwalt Pohl aus Berlin ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Thomas Pohl wurde vom Tagesspiegel zu einem der besten Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Willkommen bei Pohl & Marx Rechtsanwälte

Als Anwälte für Geldwäschefälle stehen wir als rechtliche Berater und Verteidiger an Ihrer Seite, wenn gegen Sie der Verdacht auf Geldwäsche gemäß § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) erhoben wird.

Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragen Akteneinsicht in strafrechtliche Ermittlungsakten und nehmen eine exakte juristische Prüfung vor, um die optimale Verteidigungsstrategie anzuwenden.

Rechtsanwalt Thomas Pohl wurde vom Tagesspiegel zu einem der besten Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin im Jahr 2025 ausgezeichnet. Grundlage der Auszeichnung war eine Umfrage unter Berliner Juristen.

Verhaltenstipps bei Geldwäscheverdacht

Den Ermittlungsbehörden oder dem Strafgericht sollten Sie nicht ohne erfahrene und erfolgreiche Strafverteidiger gegenübertreten.

Machen Sie ohne anwaltliche Hilfe keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden und bewahren Sie Ruhe.

Keine Alleingänge

Reagieren Sie auf Schreiben von Polizei, Zollamt, Staatsanwalt oder Gericht nicht ohne anwaltliche Expertise.

Keine Angaben zur Sache

Jede Äußerung und jedes Dokument kann auch gegen Sie verwendet werden. Das gilt auch, wenn die Bank das Konto gesperrt hat.

Fristen beachten

Falls Ihnen eine Frist für eine Antwort gesetzt wurde, kümmern Sie sich darum. Aber nicht alleine und überstürzt.

Anwalt einschalten

Rufen Sie einfach an oder schicken eine E-Mail. Einer unserer Anwälte wird schnellstmöglich eine erste Einschätzung geben.

So erreichen Sie uns

Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich, um einen Anwalt für Ihren Geldwäschefall mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, kostenlos eine kurze telefonische Ersteinschätzung zu erhalten oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Pohl & Marx Rechtsanwälte

Kurfürstenstraße 130
10785 Berlin

Die Visitenkarten auf Rechtsanwalt Thomas Pohl und Rechtsanwalt Jan Marx auf dem Besprechungstisch in der Berliner Kanzlei.

Geldwäscheverdacht - welche Situation betrifft Sie?

Gerne und mit vollem Einsatz übernehmen wir Ihre Verteidigung, wenn gegen Sie der Verdacht auf Geldwäsche erhoben wird.

Nachfolgend finden Sie häufige Situationen, in denen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Vorladung als Beschuldigter wegen Geldwäsche

Wir übernehmen die Kommunikation, sagen den Termin ab und beantragen Akteneinsicht.

Die Bank hat das Konto wegen Geldwäsche gesperrt?

Banken geben fast nie Auskunft. Wir beraten Sie über mögliche Gründe und die nächsten Schritte.

Die Bank verlangt Herkunftsnachweise?

Ruhe bewahren und nicht überstürzt reagieren. Einfach anrufen und wir gehen die Sache strukturiert an.

Gerichtsbeschluß: Vermögensarrest / Pfändung

Eine harte Maßnahme der Justiz. Wir fordern Akteneinsicht und überprüfen die Beschlüsse.

Anhörungsbogen der Staatsanwaltschaft

Keine Stellungnahme ohne Akteneinsicht, Besprechung und unsere klare Analyse der Chancen und Risiken.

Bargeldbeschlagnahme bei einer Zollkontrolle

Wir begleiten Sie durch das Zollverfahren und verteidigen Sie gegen die Geldwäschevorwürfe.

Hausdurchsuchung wegen Geldwäsche

Professionelles Vorgehen ist entscheidend: Akteneinsicht nehmen, Beweise prüfen, Verteidigung strukturieren.

Anklageschrift Geldwäsche § 261 StGB

Wir übernehmen sofort die Verteidigung, beantragen Akteneinsicht und kümmern uns um die Gerichtsfrist.

Besprechen wir die nächsten Schritte

Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich, um einen Anwalt für Ihren Geldwäschefall mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, kostenlos eine kurze telefonische Ersteinschätzung zu erhalten oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Pohl & Marx Rechtsanwälte

Kurfürstenstraße 130
10785 Berlin

Rechtsanwalt Thomas Pohl und Rechtsanwalt Marx aus Berlin im Gespräch über einen gemeinsamen Geldwäsche-Fall.

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Thomas Pohl und Rechtsanwalt Jan Marx sind auf Strafrecht spezialisiert und seit 2008 ein starkes Anwaltsteam.

Zusammengerechnet haben beide bereits mehr als zweihundert Mandanten im Bereich Geldwäsche verteidigt. Und das sowohl in etwas kleineren als auch in umfangreichen und komplexen Geldwäschefällen.

Rechtsanwalt Pohl aus Berlin ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Thomas Pohl

Rechtsanwalt Thomas Pohl wurde vom Tagesspiegel zu einem der besten Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin im Jahr 2025 ausgezeichnet. Grundlage der Auszeichnung war eine Umfrage unter Berliner Juristen.
Rechtsanwalt Jan Marx, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Berlin.

Rechtsanwalt Jan Marx

Geldwäsche gemäß § 261 StGB - kurz erklärt

Beim Vorwurf der Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gemäß § 261 StGB geht es darum, daß Vermögensgegenstände, die aus einer Straftat stammen, „gewaschen“ werden bzw. ihre kriminelle Herkunft verschleiert wird.

Vermögensgegenstände sind zum Beispiel: Bargeld, Geld auf dem Konto (sog. Buchgeld), Gold, Bitcoins, Pakete mit wertvollen Sachen usw.

Straftat (Vortat) kann jede rechtswidrige Handlung sein, durch die der Täter einen Vermögenswert erlangt. Beispiele sind: Computerbetrug, Betrug, Diebstahl, Raub, Drogenhandel usw.

Waschen (Tathandlung der Geldwäsche) bedeutet z.B., den Gegenstand (meist Geld) zu verbergen, zu verwahren, sich oder einem Dritten zu verschaffen oder umzutauschen, um dessen Auffinden zu vereiteln.

In den meisten Fällen besteht die verdächtige Tathandlung darin, Geld von anderen Personen oder Schwarzgeld aufs Konto zu bekommen bzw. bar einzuzahlen.

Vorsatz und Leichtfertigkeit sind strafbar. Leichtfertigkeit bedeutet grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Herkunft des Vermögensgegenstands (Geld, Gold, etc.).

Strafen für Geldwäsche reichen von Geldstrafe bis zehn Jahre Haft.

Zusätzlich droht bei einer Verurteilung die gerichtliche Einziehung des erlangten Vermögenswerts (meist Geld).

Selbst dann, wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscheverdacht mangels Tatverdacht einstellt, kann sie beantragen, das erlangte Geld in einem sog. „Selbstständigen Einziehungsverfahren“ gerichtlich einziehen zu lassen.

Geldwäscheverdacht - typische Auslöser

Es gibt sehr viele Handlungen, die einen Geldwäscheverdacht auslösen können, Dabei geht es fast immer um den Umgang mit Geld auf dem Konto (Buchgeld), Bargeld oder wertvollen Gegenständen. 

Nachfolgend finden Sie einige typische Auslöser für Geldwäscheverdacht:

Internet-Bekanntschaft: Geld weitergeleitet

Ich habe für eine Internetbekanntschaft fremdes Geld empfangen und weitergeleitet, um zu helfen.

Geldanlage: Fremdes Geld weitergeleitet

Ich habe investiert und Geld anderer Leute erhalten und weitergeleitet, damit mein Gewinn endlich ausgezahlt wird.

Zoll beschlagnahmt Geld am Flughafen (Einreise/Ausreise)

Ich bin vom Zoll mit Bargeld erwischt worden und jetzt besteht der Verdacht auf Geldwäsche. Das Geld wurde beschlagnahmt.

P2P-Tausch von Fiat-Geld und Kryptowährungen

Ich habe auf einer P2P-Plattform Fiat-Währungen in Kryptos getauscht und dabei Zahlungen anderer User erhalten. Ich wußte nicht, daß Betrug im Spiel ist.

Konto für fremdes Geld zur Verfügung gestellt

Ein Bekannter oder Freund hat mich darum gebeten, mein Konto zur Verfügung zu stellen und ich habe Geld weitergeleitet oder bar für ihn abgehoben.

Bargeld der Familie oder von Bekannten eingezahlt

Ich habe Bargeld von Bekannten oder Angehörigen der Familie eingezahlt und die Bank hat nachgefragt, woher das Geld kommt.

Nebenjob: Geld oder Pakete weitergeschickt

Ich habe einen Nebenjob, bei dem ich Überweisungen oder Pakete erhalten und weitergeschickt habe. Kann das Geldwäsche sein?

Zoll oder Polizei beschlagnahmen Bargeld bei einer Kontrolle

Man hat mich, mein Auto oder meine Wohnung durchsucht und auffällig viel Bargeld gefunden und beschlagnahmt.

Rufen Sie einfach an, wenn Sie beschuldigt werden, vorsätzliche oder leichtfertige Geldwäsche begangen zu haben. 

Geldwäsche - FAQs

Nein. Sie müssen das nicht, und es ist ratsam, nicht mit der Polizei zu sprechen.

Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Das betrifft auch Fälle, in denen man meint, gar nichts falsch gemacht zu haben, zum Beispiel bei leichtfertiger (grob fahrlässiger) Geldwäsche.

Selbst dann, wenn Sie selber auch betrogen worden sind, sollten sie nicht mit der Polizei, sondern mit einem Anwalt für Geldwäschefälle sprechen. 

Wir sagen den Termin ab und beantragen Akteneinsicht. Erst dann entscheiden wir gemeinsam über eine schriftliche Stellungnahme.

➡️ mehr zu Vorladung als Beschuldigter wegen Geldwäsche

Das ist möglich.

Vorsatz – also Wissen und Wollen, was man macht – ist nicht erforderlich.

Es ist nämlich auch strafbar gemäß § 261 StGB, Geld aus Straftaten zu verwahren oder zu verwenden, wenn man leichtfertig nicht erkennt, daß das erhaltene Geld aus einer Straftat stammt.

Entscheidend ist dann also, ob Leichtfertigkeit vorliegt.

Das sagt das Gesetz:

§ 261 StGB sieht für Geldwäsche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren (in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren) vor.

Das sagt die praktische Erfahrung:

Es kommt auf den Einzelfall und die richtige Verteidigungsstrategie an.

Haftstrafen ohne Bewährung sind in der Regel nur dann zu befürchten, wenn es um vorsätzliche Geldstrafe mit hohen Beträgen (ab ca. 50.000 €) geht.

Bei unbestraften Angeklagten, denen nur leichtfertige Geldwäsche vorgeworfen wird, kommen im Falle einer Verurteilung Geldstrafen in Betracht. 

Als Verteidiger suchen wir natürlich zuerst nach Argumenten dafür, unsere Mandanten vor einer Verurteilung zu schützen und das Verfahren zur Einstellung zu bringen.

Geldwäsche ist eine Straftat gemäß § 261 Strafgesetzbuch (StGB); das Ermittlungs- und Strafverfahren richtet sich nach der Strafprozeßordnung (StPO).

Daher ist ein Anwalt, der im Strafrecht und Strafprozeß kompetent und erfahren ist, grundsätzlich der richtige.

Als Kompetenzsignal gilt die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Strafrecht“.

Weil Geldwäschevorwürfe ganz unterschiedliche Lebensbereiche berühren, sind für den Anwalt je nach Fall Zusatzkenntnisse in den Bereichen Unternehmensbetrieb, Kryptowährungen und Cybercrime hilfreich oder gar zwingend, um seine Mandanten erfolgreich zu verteidigen.

Rechtsanwalt Thomas Pohl und Rechtsanwalt Jan Marx sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht, sondern gleichzeitig selbstständige Unternehmer und verfügen auch im Bereich Kryptos und Cybercrime über praktische Anwaltserfahrung.

In allen Fällen, in denen Sie entweder fremdes Geld auf dem Konto haben oder die legale Herkunft des eigenen Geldes nicht wasserdicht beweisen können, sollten Sie gar nicht mit der Bank sprechen.

Banken sind bei Verdacht auf Geldwäsche zur Transaktions-Sperrung gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet und werden Ihnen dann auch keine Begründung für die Sperre geben.

Jede Erklärung und jedes Dokument kann später im Strafverfahren gegen Sie verwendet werden.

Leichtfertige Geldwäsche liegt vor, wenn jemand Geld aus Straftaten verwahrt, verwendet usw. und dabei nicht erkennt, daß dieses Geld aus einer Straftat stammt, obwohl es sich geradezu aufdrängen muß, daß etwas nicht stimmt.

Um das juristisch festzustellen, werden die Gesamtumstände betrachtet und bewertet, ob der Empfänger des Geldes die Warnzeichen grob unachtsam oder besonders gleichgültig ignoriert hat.

Das ist in mehreren Situationen möglich.

Wenn Sie wegen vorsätzlicher oder leichtfertiger Geldwäsche verurteilt werden sollten, ordnet das Gericht in fast allen Fällen zwingend die Einziehung des „Taterlangten“ an. 

Das ist in vielen Fällen das „schmutzige“ Geld, welches man von anderen erhalten hat.

Selbst wenn Sie das erhaltene Geld weitergegeben haben, schulden Sie womöglich dem Staat den vollen erhaltenen Betrag.

Auch im Falle einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens  mangels Tatverdacht (§170 II StPO) oder eines Freispruchs besteht das Risiko, das Geld zu verlieren, falls Sie nicht nachweisen können, daß Sie nur über legal erworbenes Geld verfügt haben.

Die Anwaltskosten richten sich sehr stark nach den Umständen des Einzelfalls. 

Relevante Umstände sind vor allem:

  1. Umfang der Ermittlungsakten
  2. Anzahl und Umfang der anwaltlichen Maßnahmen
  3. Rechtliche Komplexität
  4. Höhe der erlangten Geldbeträge
  5. Wirtschaftliche Situation des Beschuldigten
  6. Schwere des Tatvorwurfs
  7. Haftsituation
  8. Drohende Strafe und Nebenfolgen

 

Bei sehr überschaubaren Fällen mit geringen Geldbeträgen können Sie im Ermittlungsverfahren mit ca. 595 € bis 1.200 € rechnen

Im Bereich der weniger umfangreichen und weniger schwerwiegenden Geldwäschevorwürfe bewegen sich die Anwaltkosten im Ermittlungsverfahren zwischen 1.200 € und 2.500 €. Dies gilt für die meisten Fälle.

Im mittleren Bereich kostet die Verteidigung etwa zwischen 2.500 € und 5.000 €.

Für die Verteidigung in einer Gerichtsverhandlung entstehen weitere Kosten (stark abhängig vom Ort des Gerichts).

Wenn Sie möchten, kontaktieren Sie uns und fragen nach einer Ersteinschätzung zu ihrem Fall. Fast immer können wir Ihnen auch gleich sagen, was die Verteidigung durch einen unserer Rechtsanwälte kostet.

Sie haben bei uns volle Kostentransparenz, weil wir alles schriftlich mit Ihnen vereinbaren, bevor Kosten für die  Verteidigung entstehen.

Kontakt

Pohl & Marx Rechtsanwälte

Kurfürstenstraße 130

10785 Berlin

Tel: (030) 526 70 930

Fax: (030) 526 70 922

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