VERTEIDIGUNG VOM FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der Sie gegen den Verdacht auf Geldwäsche gemäß § 261 StGB verteidigt, dann sind Sie hier richtig.

Unsere Kanzlei, bestehend aus zwei Fachanwälten für Strafrecht, bietet Privat -und Geschäftsleuten seit über 15 Jahren eine starke und intelligente Verteidigung und Beratung im Zusammenhang mit kleinen und großen Geldwäsche-Verfahren.

Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Vorwurfs „Geldwäsche“ erhalten?

Oder wurde ihr Konto wegen Geldwäscheverdacht gesperrt?

Gab es eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Geldwäsche? 

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten?

Dann sollten Sie den Ermittlungsbehörden nicht ohne anwaltlichen Beistand  gegenübertreten.

Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen ersten Besprechungstermin mit einem spezialisierten Anwalt:

(030) 526 70 93 0

Rechtsanwalt Thomas Pohl

Rechtsanwalt Jan Marx

SCHWERPUNKT GELDWÄSCHE

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Pohl & Marx sind Spezialisten für Strafrecht und bundesweit als Verteidiger im Einsatz.

Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung führen wir die Zusatzbezeichnung „Fachanwälte für Strafrecht“.

Wir verteidigen unsere Mandanten in ganz Deutschland gegen den strafrechtlichen Vorwurf der Geldwäsche gemäß § 261 StGB mit juristischer Kompetenz, Einsatz und der Erfahrung aus vielen hundert Ermittlungsverfahren.

Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche können von der Polizei und Staatsanwaltschaft aus ganz unterschiedlichen Gründen geführt werden. Oft basieren die Verfahren auf Geldwäscheverdachtsanzeigen durch Banken.

VORWURF GELDWÄSCHE – WAS JETZT?

Ermittlungsverfahren Geldwäsche - Fachanwälte helfen.

Der strafrechtliche Vorwurf der Geldwäsche gemäß § 261 StGB ist schwerwiegend.

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt nicht nur fundierte Rechtskenntnisse voraus, sondern auch Verhandlungsgeschick, Gespür die Verfahrensbeteiligten und praktische Erfahrung.

Beim Verdacht auf Geldwäsche geht es meist um ungewöhnliche Kontobewegungen, Barzahlungen, Umwandlung in Kryptowährungen, Webmoney etc. Hintergrund sind oft Immobilienkäufe, Überweisungen aus dem Ausland, Geldeingänge zwecks Weiterleitung, Zollverstöße, Goldverkäufe, Betrugszusammenhänge usw.

Vorladung als Beschuldigter oder Anhörungschreiben

Manchmal erfährt man als Betroffener von einem Geldwäschevorwurf erstmalig durch seine Bank. In größeren Fällen kommt es zu Hausdurchsuchungen. Meist jedoch erfährt man von einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche, wenn man ein Schreiben der Polizei erhält.

Hier gilt: Nicht hingehen, nicht antworten.

Nur so erhalten Sie Ihrem Verteidiger alle Verteidigungsmöglichkeiten.

Rechtsanwalt mit Spezialisierung Geldwäsche beauftragen

Ob Vorladung als Beschuldigter, Anhörungs- und Belehrungsschreiben, Hausdurchsuchung oder Anklage: Ihr Rechtsanwalt wird Sie beraten, die Kommunikation übernehmen und die Akte bei der Staatsanwaltschaft anfordern.

Der beste Rat beim Vorwurf Geldwäsche lautet: Schweigen.

Wenn Ihr Anwalt mit Schwerpunkt Geldwäsche die Aktenlage analysiert und besprochen hat, wird er die optimale Verteidigungsstrategie für Sie entwerfen.

Einstellung des Verfahrens oder Gerichtsprozeß?

Ihr Rechtsanwalt wird anhand der Aktenlage prüfen, ob es gute Argumente gegen die Beweismittel gibt und eine Einstellung des Verfahrens anstreben. Je nach Rechts- und Beweislage wird er alles unternehmen, um einen Gerichtsprozeß und eine Strafe sowie einen Eintrag im Führungszeugnis zu verhindern.

Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, bereitet er mit Ihnen die Verteidigung bei Gericht vor. Diese zielt entweder auf eine geringe Strafe oder Freispruch.

Verteidigung vor Gericht

Wenn der Vorwurf der Geldwäsche bei Gericht verhandelt wird, weil die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, wird Ihr Rechtsanwalt Ihnen genau den Ablauf erklären und Sie vorbereiten

Sehr wichtig ist die Entscheidung, ob man vor Gericht schweigt oder eine Erklärung abgibt. Ggf. muß diese sorgfältig besprochen und formuliert werden. 

Vor Gericht wird ihr Anwalt dann je nach Strategie die Zeugen eingehend befragen, Beweismittel hinterfragen usw. oder eine zügige Erledigung des Falles mit einem guten Ergebnis anstreben.

Reden Sie nur noch mit Ihrem Anwalt.

Kontaktieren Sie uns:

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und

info@pohlundmarx.de

RECHTSANWÄLTE AN IHRER SEITE

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

Wenn Geldwäscheverdacht, dann zu Pohl & Marx 

Wir stehen Ihnen als erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte an Ihrer Seite, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche läuft.

Wir verteidigen Beschuldigte in ganz Deutschland und haben Erfahrung vor vielen Amts- und Landgerichten.

Unsere Rechtsanwälte Pohl und Marx sind u.a. auf Geldwäscheverteidigungen spezialisiert und haben schon viele Mandanten auf diesem Gebiet mit Erfolg verteidigt.

Rufen Sie einfach bei und an oder melden sich per E-Mail.

In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch wird Ihr Fall besprochen und das weitere Vorgehen sowie die Kosten erörtert.

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

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