
RECHTSANWÄLTE UND FACHANWÄLTE
Die Rechtsanwälte der Kanzlei arbeiten seit Jahren in ganz Deutschland als Strafverteidiger. Sie sind auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert, um aus jedem Verfahren das beste für jeden Mandanten herauszuholen.
Rechtsanwalt Pohl und Rechtsanwalt Marx sind Fachanwälte für Strafrecht und verfügen über Erfahrung in allen Gerichtsinstanzen, vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten über die Landgerichte bis zum Bundesgerichtshof.
Sie sind Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. sowie des Deutschen Anwaltsvereins.
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist die Verteidigung beim Tatvorwurf „Geldwäsche“.

Rechtsanwalt Thomas C. Pohl
Abitur in Berlin
Grundwehrdienst
Studium an der FU Berlin
2. Staatsexamen 2007
Kanzleigründung 2008
Fachanwalt für Strafrecht seit 2012
Rechtsanwalt Jan Marx
Abitur in Berlin
Grundwehrdienst
Studium an der FU Berlin
2. Staatsexamen 2007
Kanzleigründung 2008
Fachanwalt für Strafrecht seit 2012
