Eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ist eine ernste Angelegenheit. Ihnen wird eine Straftat gemäß § 261 StGB vorgeworfen. Oft ist dem Beschuldigten nicht ganz klar, was Geldwäsche ist und weshalb so ein Verdacht erhoben wird. Die entscheidende Frage ist, wie Sie auf eine Vorladung als Beschuldigter richtig reagieren.
Gehen Sie nicht zum Termin und rufen Sie nicht dort an. Es besteht die Gefahr, daß Sie die Lage mit einer Aussage verschlechtern. Keine vermeidbaren Fehler!
Rufen Sie bei uns an oder schicken eine E-Mail. Wir besprechen mit Ihnen die Hintergründe, das Anwaltshonorar und die nächsten Schritte.
Ihr Rechtsanwalt wird dann der Polizei schreiben, daß Sie vom Schweigerecht Gebrauch machen und den Vorladungstermin für Sie absagen.
Zusätzlich wird Ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, welche Beweise und Indizien den Verdacht auf Geldwäsche begründen.
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter mit dem Tatvorwurf Geldwäsche erhalten und einen Anwalt für Strafrecht suchen, dann sind Sie bei uns richtig. Mit zwei Fachanwälten für Strafrecht und der Erfahrung aus mehr als 18 Jahren Strafverteidigung stehen wir an Ihrer Seite.
Wir prüfen die Aktenlage, besprechen alles mit Ihnen und überlegen strukturiert und genau, was wir gegen den Vorwurf der Geldwäsche für Sie sagen und schreiben, um das optimale Ergebnis herbeizuführen.
Wenn Sie gerade eben oder vor ein paar Tagen eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, fragen Sie sich wahrscheinlich, was das für Sie bedeutet und was Sie jetzt machen sollten.
Daß Sie nicht alleine handeln, sondern einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren sollten, haben Sie vermutlich bereits gelesen.
Der Polizei liegen Beweise oder Indizien vor, die einen sog. Anfangsverdacht gegen Sie begründen. Das macht Sie zum Beschuldigten.
Bei einer Vorladung wegen Geldwäsche spricht die Beweislage aus Sicht der Polizei folglich für eine strafbare Handlung gemäß § 261 StGB.
Die Polizei ist gemäß § 163a Strafprozeßordnung (StPO) verpflichtet, den Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens vor Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen.
In Berlin kommen die Vorladungen wegen Verdacht auf Geldwäsche vom LKA (Landeskriminalamt).
In vielen Fällen ist die Vorladung des Beschuldigten die letzte Ermittlungshandlung der Ermittlungsbehörden. Die eigentlichen Beweismittel (Zeugenaussagen, Kontoauszüge, Chatnachrichten usw.) liegen dort bereits vor.
Würden Sie der Vorladung folgen, hätten Sie keine Kenntnis dieser Beweise und säßen einem professionellen Ermittler gegenüber, der im Gegensatz zu Ihnen den vollen Überblick hat.
Ein Beschuldigter hat in einem Strafverfahren bestimmte Rechte, die ihm helfen, nicht ohne Chance vor einem scheinbar übermächtigem Ermittlungsapparat zu stehen:
Geldwäsche ist eine Straftat, die nicht so leicht zu begreifen ist wie zum Beispiel Beleidigung oder Diebstahl. Geldwäsche bedeutet, „schmutziges“ Geld zu waschen, also sauber erscheinen zu lassen.
Vereinfacht dargestellt bedeutet Geldwäsche:
Meistens ist die Vorladung als Beschuldigter die letzte Ermittlungshandlung der Polizei in einem Geldwäsche-Fall. So geht es danach weiter:
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen Geldwäsche erhalten haben, ist die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Sie erhebt, noch nicht getroffen worden.
Noch bestehen die besten Chancen, das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beinflussen. Noch liegt die Akte mit den Ermittlungsergebnissen bei der Polizei.
Das heißt: Die Staatsanwaltschaft oder das im Falle einer Anklageschrift zuständige Gericht haben noch kein vollständiges Bild der tatsächlichen Lage. Es fehlt noch an der möglichen Aussage sowie den Unterlagen und Beweisen des Beschuldigten.
Und genau darin liegt die Chance, die Ihnen ein spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht bietet: Wir klären Hintergründe auf, stellen die richtigen Fragen und überlegen genau, welche Argumente man dem Tatverdacht am besten entgegenhalten kann.
Wenn man die Vorladung ignoriert, entscheidet die Staatsanwaltschaft einfach nach Aktenlage.
Wenn man ohne Verteidigung und Akteneinsicht etwas sagt, kann das nach hinten losgehen und die Sache verschlimmern.
Liegt der Geldwäsche-Fall nach einer Anklage der Staatsanwaltschaft bereits beim Richter, hat sich dieser oft bereits ein negatives Bild gemacht. Dann ist es viel schwieriger, ihn oder sie mit guten Argumenten vom Gegenteil zu überzeugen.
Wenn Sie also eine Vorladung wegen Geldwäsche erhalten haben, so zögern Sie nicht und melden sich telefonisch oder per E-Mail in unserer Kanzlei.
Einer unserer Anwälte wird Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung geben und den weiteren Ablauf der Verteidigung besprechen.
Pohl & Marx Rechtsanwälte in Berlin ist mit zwei Fachanwälten für Strafrecht die richtige Anwaltskanzlei, wenn Sie auf der Suche nach einem Anwalt angesichts einer Vorladung wegen Geldwäsche in Berlin, Brandenburg oder bundesweit sind.
Pohl & Marx Rechtsanwälte
Kurfürstenstraße 130
10785 Berlin