Ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft zu erhalten, ist in der Regel ein Schock. Die Beschuldigung, sich wegen Geldwäsche strafbar gemacht zu haben, ist ernst. Es ist jetzt wichtig, sich von den schwer verständlichen Belehrungen im Schreiben nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Hier die wichtigesten Verhaltensregeln in so einer Situation:
Antworten Sie nicht schriftlich aus das Schreiben der Staatsanwaltschaft. Gehen Sie auch nicht zwecks Vernehmung zur Polizeibehörde.
Rufen Sie statt dessen bei uns an oder schicken eine E-Mail. Wir beantworten erste Fragen und geben Ihnen einen Überblick über die nächsten Schritte.
Sie sprechen direkt mit einem unserer Anwälte und erhalten von ihm ein individuelles Angebot für die Verteidigung und Infos zum weiteren Ablauf.
Das Kernstück der Verteidigung ist die Akteneinsicht. Ihr Verteidiger meldet sich umgehend bei der Staatsanwaltschaft und beantragt diese.
Wenn Sie ein Schreiben erhalten haben, in dem Ihnen mitgeteilt wird, daß gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB läuft und Sie einen Anwalt für Strafrecht suchen, dann sind Sie bei uns richtig. Mit zwei Fachanwälten für Strafrecht und der Erfahrung aus mehr als 18 Jahren Strafverteidigung stehen wir an Ihrer Seite.
Unser Verteidigungsziel ist das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten. Das kann eine Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder eine geringe Strafe sein.
Wenn Sie vor kurzem einen Brief einer Ermitttlungsbehörde (Polizei, Zollfahndungsamt, Staatsanwaltschaft) bekommen haben, in dem steht: „Ermittlungsverfahren gegen Sie“, dann finden Sie nachfolgend weitere Details zu diesem Thema:
Bevor jemand von einer Ermittlungsbehörde als Beschuldigter angeschrieben wird, sind vorher bereits Ermittlungen durchgeführt worden.
Diese Ermittlungen haben einen Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Das Schreiben an den Beschuldigten ist in der Regel die letzte Ermittlungshandlung, bevor die Akte der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt wird.
Wenn das Anhörungsschreiben von der Staatsanwaltschaft kommt, war diese bereits im Ermittlungsverfahren tätig.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie beim Amtsgericht einen Vermögensarrest nebst Kontopfändung beantragt oder gegenüber einer Bank eine Untersagungsverfügung gemäß § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Geldwäschegesetz (GwG) ausgesprochen hat.
Jeder Beschuldigte hat gesetzlich bestimmte Rechte, die für ein faires Strafverfahren sorgen sollen.
Der Straftatbestand der Geldwäsche wird in § 261 StGB, einer ziemlich unübersichtlichen Vorschrift, definiert.
Vereinfacht bedeutet Geldwäsche, „schmutziges“ Geld zu waschen, also sauber erscheinen zu lassen.
Grob dargestellt ist Geldwäsche Folgendes:
Das Anhörungsschreiben an den Beschuldigten ist in aller Regel die letzte Aktion der Polizei, der Staatsanwaltschaft usw., bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Dieser Entscheidungsablauf wird allerdings unterbrochen, wenn sich ein Rechtsanwalt für den Beschuldigten einschaltet und Akteneinsicht beantragt.
Maßgeblich ist am Ende, ob die Beweise für eine Anklage wegen Geldwäsche ausreichen.
Strafrecht ist ein scharfes Schwert. Im Strafverfahren steht man als Beschuldigter einer Reihe professioneller und spezialisierter Ermittler und Strafjuristen gegenüber.
In Berlin arbeiten spezialisierte Ermittler zum Beispiel bei der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Geldwäsche (GFG) von Zoll und Polizei.
Bei der Staatsanwaltschaft Berlin gibt es gleich zwei besondere Abteilungen für komplexe Geldwäsche-Fälle (Abteilungen 241 und 247).
Unsere Kanzlei hat sich auf Strafrecht und die Verteidigung in Strafsachen spezialisert, um dieser staatlichen Macht eine effektive Verteidigung entgegenzusetzen.
Mit zwei Fachanwälten für Strafrecht und einer seit über 18 Jahren bestehenden Spezialisierung auf die Strafverteidigung ist unsere Kanzlei einer der ersten Adressen in Berlin, um Ihre Verteidigung beim Tatvorwurf Geldwäsche zu übernehmen.
Pohl & Marx Rechtsanwälte
Kurfürstenstraße 130
10785 Berlin