Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet. Grundlage der Auszeichnung war eine Umfrage unter Berliner Juristen.
Anwalt Strafrecht Berlin

Anwalt Körperverletzung

Pohl & Marx Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht werden von Mandanten mit fünf von fünf möglochen Sternen bei anwalt.de bewertet.
Schweigen und Anwalt beauftragen

Sie sind Beschuldigter wegen Körperverletzung?

Als Strafverteidiger in Berlin verteidigen wir Beschuldigte und Angeklagte bei sämtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten – im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Der Vorwurf einer Körperverletzung kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben. Je nach Umständen des Einzelfalls kommt eine einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung in Betracht.

Auch eine fahrlässige Körperverletzung, eine Körperverletzung mit Todesfolge oder eine Auseinandersetzung, bei der Notwehr geltend gemacht werden kann, stellen jeweils besondere rechtliche Anforderungen an die Verteidigung.

Wichtiges zum Thema Verteidigung bei Körperverletzung im Überblick:

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet. Grundlage der Auszeichnung war eine Umfrage unter Berliner Juristen.
Verteidigung in jeder Lage

Wir übernehmen Ihre Verteidigung

Wenn Sie beschuldigt werden, eine Körperverletzung begangen zu haben, dann haben Sie wahrscheinlich von der Polizei eine Vorladung oder ein Belehrungsschreiben erhalten. 

Vielleicht wurden Sie bereits angeklagt, haben bald einen Gerichtstermin oder wollen Berufung gegen eine Verurteilung einlegen.

Unsere Rechtsanwälte können kurzfristig Ihre Verteidigung übernehmen und unverzüglich die notwendigen Schritte einleiten.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Wir übernehmen die Verteidigung meistens im Ermittlungsverfahren. Oberstes Ziel: Vermeidung von Gerichtsverfahren durch Einstellung des Verfahrens.

Kanzlei für Strafrecht

Verteidigung im Gerichtsverfahren

Wenn wir unsere Mandanten vor Gericht verteidigen, kämpfen wir für Freisprüche, geringe Geldstrafen, Strafaussetzung zur Bewährung und generell milde Strafen.

Verteidigung organisieren
So läuft die Beauftragung ab

1. Kanzlei kontaktieren

Ganz gleich, in ob sich Ihr Strafverfahren noch am Anfang befindet, oder ob Sie in Berufung gegen eine Verurteilung wegen Körperverletzung gehen wollen:

2. Organisatorisches

Einer unserer Anwälte bespricht mit Ihnen die derzeitige Situation und prüft, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Weitere Themen sind u.a.:

3. Das machen wir:

Sobald die mandatsbezogenen Angelegenheiten geklärt sind, kümmert sich Ihr Rechtsanwalt um die nächsten Schritte, die zur Verteidigung notwendig sind:

Akteneinsicht, Besprechung, Beweislage

Beweise und Zeugen hinterprüfen

Anzeigen wegen Körperverletzungen gibt es sehr häufig. Oft entstehen solche Anzeigen aus Streitigkeiten, die verbal beginnen und dann in Handgreiflichkeiten übergehen.

In vielen Fällen handelt es sich um ein dynamisches Geschehen, in dem alles sehr schnell passiert.

Manchmal sind nur zwei Personen beteiligt, manchmal sehr viele.

In einigen Situationen ruft jemand direkt die Polizei, manchmal gibt es unbeteiligte Zeugen oder Videoaufnahmen.

Weil der Vorwurf der Körperverletzung aus so unterschiedlichen Situationen heraus entstehen kann, sind auch die besten Ansätze für die Verteidigung sehr vielfältig.

Folgende Fragen stellen sich allerdings häufig:

Wir haben schon oft vor Gericht in der Hauptverhandlung erlebt, daß manche Behauptung und Anklage keine solide Grundlage hatte.

Die Aussagen von Zeugen sind häufig unzuverlässig und hören sich nur überzeugend an, wenn man nicht kritisch nachfragt.

Zu den Zeugen gehört auch der oder die vermeintlich Geschädigte.

Natürlich gibt es auch viele Fälle, in denen jemand wirklich zu Unrecht verletzt wurde und dies sehr glaubhaft schildern oder anderweitig beweisen kann. In solchen Fällen kann ein Geständnis die beste Strategie der Verteidigung sein.

In allen anderen Fällen kommt es auf darauf an, vermeintliche Beweise kritisch zu hinterfragen.

Wichtig ist dabei, daß der Beschuldigte seinem Verteidiger wahrheitsgemäß erzählt, was passiert ist.

Welche Strategie die beste im konkreten Fall ist, wird auf Basis dieses Wissens im Kombination mit dem Aktenwissen (Aussagen der Zeugen, Attesten, Videos, Fotos etc.)  entschieden.

Hintergründe beleuchten

War es Notwehr?

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben schon viele Mandanten verteidigt, denen Körperverletzung vorgeworfen wurde.

In einigen Fällen spielte das Thema Notwehr gemäß § 32 StGB eine Rolle.

Insbesondere dann, wenn eine Auseinandersetzung dynamisch verläuft oder z.B. mehrere Personen in eine Schlägerei verwickelt sind, stellt sich die Frage, ob jeder, der getreten, geschlagen oder geschubst hat, wirklich eine Straftat begangen hat.

Wer jemanden aus Notwehr verletzt, handelt nicht rechtswidrig; § 32 StGB.

Die Voraussetzungen der Notwehr sehen grob betrachtet so aus:

Die rechtliche Prüfung, ob eine Verletzungshandlung durch Notwehr gedeckt war, ist komplex.

Oft behaupten beide Seiten, der andere hätte angegriffen und man selbst habe sich verteidigt.

Wenn einem Mandanten unserer Kanzlei vorgeworfen wird, eine Körperverletzung begangen zu haben, studieren wir die Zeugenaussagen und das, was uns unser Mandant zum Geschehen mitgeteilt hat, ganz genau.

Auf Basis der Informationen planen unsere Anwälte die Verteidigung nebst Anträgen auf Einstellung des Verfahrens oder auf Freispruch vor Gericht.

§ 223 StGB

Einfache Körperverletzung

Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist der grundlegende Tatbestand der Körperverletzungsdelikte.

Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person vorsätzlich körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.

Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Das kann beispielsweise durch einen Schlag, einen Tritt, einen Stoß oder eine Ohrfeige geschehen. Auch andere Einwirkungen auf den Körper können eine Körperverletzung darstellen.

Eine Gesundheitsschädigung liegt dagegen vor, wenn ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder verschlimmert wird. Dazu können beispielsweise Verletzungen, Schwellungen, Hämatome oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen gehören.

Nach § 223 StGB wird eine einfache Körperverletzung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Auch der Versuch ist strafbar.

Welche konkrete Strafe im Einzelfall zu erwarten ist, lässt sich nicht allein anhand des gesetzlichen Strafrahmens beurteilen. Entscheidend sind unter anderem die Schwere der Verletzung, die Art und Weise der Tat, die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, mögliche Vorstrafen und sein Verhalten nach der Tat.

Bei einem erstmaligen Vorwurf und einer vergleichsweise geringfügigen Verletzung kann die strafrechtliche Bewertung deutlich anders ausfallen als bei einer erheblichen Verletzung oder bei wiederholten einschlägigen Straftaten.

§ 224 StGB

Gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB stellt eine qualifizierte Form der Körperverletzung dar.

Der Vorwurf wiegt deutlich schwerer als eine einfache Körperverletzung, weil die Tat unter Umständen begangen worden sein muss, die nach dem Gesetz eine besondere Gefährlichkeit begründen.

Der Tatbestand setzt zunächst eine vorsätzliche Körperverletzung voraus. 

Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Körperverletzung begangen wurde

Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 226 StGB

Schwere Körperverletzung

Bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB geht es um besonders gravierende Folgen einer Körperverletzung, nämlich:

Es kommt hier also nicht darauf an, wie gefährlich die Tathandlung war, sondern welche Folgen dadurch eingetreten sind.

Hinsichtlich der Strafe im Falle einer Verurteilung des Angeklagten ist es extrem wichtig zu unterscheiden:

War die Körperverletzung vorsätzlich und der Eintritt der schweren Folge nur fahrlässig oder bedingt vorsätzlich (d.h.: „Ich will die schwere Folge nicht, aber wenn es passiert, ist es okay für mich.“), beträgt die Strafe ein bis 10 Jahre Gefängnisstrafe.

Wenn das Gericht aber davon überzeugt ist, daß der Angeklagte die schwere Folge wissentlich oder absichtlich herbeigeführt hat, liegt die Strafe bei nicht unter drei Jahren.

Dies ist eine höchst komplizierte Regelung, die viele Verteidigungsmöglichkeiten bietet.

Auch ein minder schwerer Fall gemäß § 226 Absatz 3 StGB kann ein Ziel der Verteidigung sein.

§ 227 StGB

Körperverletzung mit Todesfolge

Eine Körperverletzung mit Todesfolge ist gegeben, wenn durch eine Körperverletzung (§§ 223 bis 226a StGB) der Tod der verletzten Person verursacht wird.

Dabei gelten ein paar rechtliche Besonderheiten:

Eine Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

§ 229 StGB

Fahrlässige Körperverletzung

Bei der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB geht es um den Vorwurf, fahrlässig die Körperverletzung einer anderen Person verursacht zu haben.

Typische Beispiele sind Unfälle im Straßenverkehr, Arbeitsunfälle, Verletzung von Sicherheitsvorschriften und ärztliche Behandlungsfehler.

In unserer Verteidigungspraxis stellen sich oft zwei Fragen:

Stimmt der Vorwurf, unser Mandant habe vorsätzlich gehandelt, oder war es „nur“ fahrlässig?

Hat unser Mandant überhaupt fahrlässig gehandelt?

Der Begriff der Fahrlässigkeit ist komplex und im Einzelfall kann sie sehr schwer festzustellen sein.

Eine fahrlässige Körperverletzung setzt u.a. Folgendes voraus:

Diese Übersicht ist stark vereinfacht, wirft aber ein Schlaglicht auf ein paar wichtige Themen bei der Verteidigung gegen den Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung.

Die Strafen bei fahrlässiger Körperverletzung reichen von Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe.

§ 46a StGB

Strafmilderung durch Täter-Opfer-Ausgleich

Eine seriöse und erfolgreiche Verteidigung muß sich auch mit der Möglichkeit auseinandersetzen, daß es keine oder sehr geringe Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch gibt.

In solchen Fällen besteht der Erfolg darin, eine möglichst geringe Strafe zu erhalten.

Ein sehr wirksames, aber von vielen übersehenes Mittel ist der der Täter-Opfer-Ausgleich gemäß § 46a StGB.

Dieser kann, wenn er korrekt durchgeführt wurde, gemäß § 49 StGB zu einer sehr erheblichen Strafmilderung führen. 

So etwas kann den Unterschied zwischen einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe oder einer Bewährungsstrafe bedeuten.

Im Bereich der Körperverletzungsdelikte bedeutet dies konkret:

Unsere Anwälte wissen, in welchen Situationen eine solche Vorgehensweise am besten ist und wie sie durchgeführt wird.

Rechtsanwälte

Anwälte an Ihrer Seite

Unsere Kanzlei in Berlin mit zwei Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht steht seit über 18 Jahren für eine durchdachte und erfolgreiche Verteidigung beim Tatvorwurf Körperverletzung.

Wir stehen für rechtlichen Schutz vor falschen Anschuldigungen, vorschneller Verurteilung und unangemessenen Urteilen.

Mit unseren Mandanten kommunizieren wir klar und realistisch.

Rechtsanwalt Thomas Pohl aus Berlin, Fachanwalt für Strafrecht ist Verteidiger und Berater bei Geldwäscheverdacht.

Rechtsanwalt Thomas Pohl

„Moderat im Ton, fest in der Sache.

Das beschreibt meine Art zu verteidigen am besten. Vor Gericht will ich den größtmöglichen Erfolg für meine Mandanten erzielen. Und der wird realistisch definiert.

Wenn ein Freispruch möglich ist, dann wird die Freispruchstrategie auch gegen Widerstände vor Gericht durchgezogen.

Ohne unnötige Show, ohne Gebrüll, aber beharrlich und ohne vom richtigen Standpunkt abzuweichen.“

Rechtsanwalt Jan Marx

„Als Strafverteidiger verteidige ich die Rechte meiner Mandanten mit Zielstrebigkeit und Umsicht.

Ich nehme mir viel Zeit, um mir anhand der Akten und der sonstigen Informationen ein vollständiges Bild der Beweislage zu machen. Dann folgt die juristische Analyse.

Die beste Strategie setze ich dann gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht um.

Das ist für mich der Schlüssel zum Erfolg.“