Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet. Grundlage der Auszeichnung war eine Umfrage unter Berliner Juristen.
Pohl & Marx Rechtsanwälte

Anwalt Betrug

Pohl & Marx Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht werden von Mandanten mit fünf von fünf möglochen Sternen bei anwalt.de bewertet.
Strukturiert, schnell und individuell

Verteidigung bei Betrugsvorwürfen

Eine Vorladung der Polizei, eine Durchsuchung oder eine Anklage wegen Betrugs kann weitreichende Folgen haben. Häufig geht es um geschäftliche Entscheidungen, Zahlungen, Vertragsabschlüsse oder Angaben, die von den Ermittlungsbehörden als Täuschung bewertet werden.

Doch ein gescheitertes Geschäft, eine ausgebliebene Zahlung oder eine unzutreffende Angabe begründet nicht automatisch eine Strafbarkeit wegen eines Betrugsdelikts.

 Entscheidend sind die konkreten Umstände, die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Tatbestands und die Beweismittel, auf die sich der Vorwurf stützt.

Unsere Rechtsanwälte prüfen den Tatvorwurf, arbeiten entlastende Umstände heraus und entwickeln für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob eine Verurteilung droht, sondern auch um mögliche finanzielle Folgen und die Auswirkungen auf Ihre persönliche und berufliche Situation.

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet. Grundlage der Auszeichnung war eine Umfrage unter Berliner Juristen.
Verteidigung in jeder Lage

Verteidigung im Betrugsverfahren

Wenn Sie ein einem Strafverfahren beschuldigt werden, einen Betrug begangen zu haben, dann haben Sie wahrscheinlich eine Vorladung oder ein Schreiben mit Belehrung und Anhörungsbogen erhalten.

Vielleicht gab es eine Hausdurchsuchung oder Sie wurden bereits wegen Betrug angeklagt.

Unsere Rechtsanwälte übernehmen kurzfristig Ihre Verteidigung und helfen Ihnen, in Ihrer Situation das Richtige zu tun.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren werden die tatsächlichen Grundlagen des Tatverdachts ermittelt.

Eine frühzeitige Weichenstellung ist daher von großer Bedeutung.

Nach der Akteneinsicht prüft Ihr Rechtsanwalt die Beweismittel, die rechtliche Einordnung und mögliche entlastende Umstände.

Darauf aufbauend lässt sich entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist und mit welchen Argumente eine Einstellung des Verfahrens beantragt werden kann.

Vor der Akteneinsicht heißt es: Schweigen ist Gold.

Kanzlei für Strafrecht

Verteidigung im Gerichtsverfahren

Vor Gericht kommt es darauf an, ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichen.

Die Anklageschrift und die zugrunde liegenden Beweismittel müssen kritisch ausgewertet werden.

Ihr Verteidiger bereitet die Hauptverhandlung vor, prüft die Beweisführung der Staatsanwaltschaft und arbeitet entlastende Umstände heraus.

Je nach Fall steht die Befragung von Zeugen, die Prüfung von Sachverständigengutachten, oder die Bewertung wirtschaftlicher Unterlagen im Mittelpunkt.

Wir schaffen Klarheit
So läuft die Beauftragung ab

Ein Strafverfahren wirft viele Fragen auf. Eine klare Vorgehensweise hilft, die Situation einzuordnen und die nächsten Schritte vorzubereiten.

1. Situation schildern

Rufen Sie in unserer Kanzlei an oder schicken eine E-Mail, damit wir erfahren, um welche Art von Betrugsvorwurf es bei Ihnen geht und was gerade passiert ist.

2. Organisatorisches

Der für Ihren Fall zuständige Rechtsanwalt bespricht mit Ihnen die derzeitige Situation und prüft, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Weitere Themen sind u.a.:

3. Das machen wir:

Sobald die mandatsbezogenen Angelegenheiten geklärt sind, kümmert sich Ihr Rechtsanwalt um die nächsten Schritte, die zur Verteidigung notwendig sind:

Kompetenz in der Krise

So verteidigen wir

Jede professionelle Verteidigung setzt die Kenntnis der bisher vorliegenden Beweismittel, also Akteneinsicht voraus.

Hinzu kommt der große Vorteil des Strafverteidigers gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht: Er kann als einiziger vertraulich und offen mit seinem Mandanten sprechen und erfahren, was wirklich passiert ist.

Unsere Anwälte wissen diesen Vorteil zu nutzen und können daher in jedem Betrugsfall die optimale Verteidigungsstrategie auswählen und detailliert umsetzen.

Um das zu schaffen, nehmen wir uns nach der Analyse der Ermittlungsakte die Zeit, um deren Inhalt zu besprechen und die Hintergründe aus der Perspektive unseres Mandanten zu beleuchten.

Je nach Beweislage, Rechtslage und konkreter persönlicher Situation zielt die Verteidigung auf das beste realistische erreichbare Ergebnis. Das kann zum Beispiel bedeuten:

Zusätzlich dazu haben unsere Anwälte strafrechtliche Nebenfolgen im Blick. 

Ermittlungsverfahren und erst Recht Verurteilungen wegen Betrug können nämlich Auswirkungen auf den beruflichen Werdegang, die Führung eines Unternehmens, den ausländerrechtlichen Status und nicht zuletzt auf das Vermögen haben (Stichwort: Einziehung des durch eine Straftat Erlangten; §§ 73 ff. StGB).

§ 263 StGB

Betrug

Betrug gemäß § 263 StGB ist ein sehr komplexer Straftatbestand, der in sehr vielen Varianten auftreten kann.

Ein vertieftes Verständnis des Gesetzes und der praktischen Anwendungsfälle ist erforderlich, um den Beschuldigten wirksam zu verteidigen.

Wichtige, aber nicht sämtliche Merkmale eines Betruges gemäß § 263 StGB sind:

In der anwaltlichen Praxis erleben wir, daß Anzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Betrug oft unbegründet sind, weil mindestens eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist.

Wir prüfen die Ermittlungsakte und sonstige Beweismittel, um haltlose Vorwürfe zurückzuweisen oder wenigstens die Schwere des Tatvorwurfs zu reduzieren.

Ziel ist eine Verteidigung, die sich an den konkreten Umständen Ihres Falls orientiert und auf eine möglichst günstige Verfahrensbeendigung hinwirkt.

Betrug gemäß § 263 StGB kann überall dort eine Rolle spielen, wo eine Person einer andere einen Vermögensgegenstand überträgt. In den meisten Fällen ist das Geld, es kann jede Sache oder ein Recht von Wert sein.

Einige häufige Arten von Betrug werden u.a. von der Polizei gesondert erfaßt oder umgangssprachlich benannt, zum Beispiel:

Es handelt sich dabei lediglich um eine Kategorisierung von Betrugsfällen und nicht um unterschiedliche Tatbestände.

Die Strafe für Betrug gemäß § 263 Absatz 1 StGB beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.

Deutlich höhere Strafen drohen bei besonders schweren Fällen:

§ 263 Absatz 3 StGB

Besonders schwerer Fall des Betrugs

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben schon viele Mandanten verteidigt, denen Betrug im besonders schweren Fall vorgeworfen wurde. 

In diesen Fällen geht es nicht nur um viel Geld, sondern auch um die Abwehr hoher Gefängnisstrafen.

Der Strafrahmen beim schweren Betrug bewegt sich zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Trotzdem haben wir es immer wieder geschafft, unsere Mandanten vor dem Gefängnis zu bewahren und einen Freispruch oder eine Strafe auf Bewährung zu erzielen.

Ein besonders schwerer Betrugsfall liegt u.a. in der Regel vor, wenn der Beschuldigte

In den meisten Fällen geht es entweder um gewerbsmäßigen Betrug oder um einen Vermögensverlust großen Ausmaßes.

Gewerbsmäßig ist ein Betrug, wenn sich der Täter dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle nicht unerheblicher Art schaffen will. Das kann schon dann der Fall sein, wenn jemand falsche Angaben beim Jobcenter macht und dadurch mehrere Monate zu viel Geld bekommt.

In solchen Fällen ist es wichtig, gerade diesen Punkt besonders sorgsam zu prüfen und mit guten Argumenten anzuzweifeln, daß das ein besonders schwerer Fall sein soll.

Ab einem eingetretenen Schaden von 50.000 € geht die Rechtsprechung von einem Vermögensverlust großen Ausmaßes aus. 

Unsere Erfahrung zeigt: Auch das bedeutet nicht automatisch eine Gefängnisstrafe für den Angeklagten.

§ 263a StGB

Computerbetrug

Computerbetrug gemäß § 263a StGB ist eine Straftat, die dem „normalen“ Betrug sehr ähnlich ist.

Der wesentliche Unterschied besteht beim Tatbestandsmerkmal „Täuschung“. Nur ein Mensch kann getäuscht werden und sich deshalb irren, ein Computer-Programm nicht.

Da aber viele Verträge und andere vermögensrelevante Vorgänge unter Benutzung von Programmen abgeschlossen werde, hat der Gesetzgebeber ergänzend § 263a StGB geschaffen.

Statt einer Täuschung setzt dieser voraus, daß das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflußt wird durch:

Ansonsten besteht ein Gleichklang zwischen Betrug und Computerbetrug.

Die Strafe für Computerbetrug gemäß § 263a Absatz 1 StGB beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

Deutlich höhere Strafen drohen bei besonders schweren Fällen (s.o.).

Typische Fälle und Situationen, in denen unsere Rechtsanwälte die Verteidigung übernehmen, sind zum Beispiel:

Jede dieser Konstellationen hat seine eigenen Besonderheiten. Jeder Fall und die Situatation des Beschuldigten muß individuell betrachtet werden. Wenn Sie verdächtigt werden, einen Computerbetrug begangen zu haben, rufen Sie in unserer Kanzlei an und wir verteidigen Sie.

§ 264 StGB

Subventionsbetrug

Beim Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB geht es nicht um eine rechtswidrige Bereicherung. Strafbar sind bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit staatlichen Subventionen, also bestimmten Leistungen an Unternehmen und Betriebe.

Strafbare Handlungen – soweit subventionserheblich – sind gemäß § 264 StGB:

Der Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB wird im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bei besonders schweren Fällen gemäß § 264 Absatz 2 StGB erhögt sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Eine von zwei Besonderheit des Subventionsbetruges besteht darin, daß man sich auch ohne Vorsatz strafbar machen kann, wenn zum Beispiel falsche Angaben gemacht werden, ohne dies zu wissen.

Eine Strafbarkeit ist bereits dann gegeben, wenn der Antragsteller die falschen Angaben leichtfertig gemacht hat. Leichtfertig bedeutet grobe Fahrlässigkeit.

Die zweite Besonderheit ist die Regelung einer sog. „tätigen Reue“ gemäß § 264 Absatz 6 StGB. Danach macht man sich z.B. nicht strafbar, wenn man zwar erst eine der strafbaren Handlungen begeht, dann aber verhindert, daß die unberechtigte Subvention ausgezahlt wird. 

§ 265b StGB

Kreditbetrug

Der Kreditbetrug gemäß § 265b StGB ist dem Subventionsbetrug ähnlich. Auch hier ist es bereits strafbar, bestimmte Handlungen zu begehen, ohne daß bereits ein Vermögensschaden wie beim „normalen“ Betrug eingetreten ist. 

Strafbar ist es, für einen Unternehmenskredit gegenüber einem anderem Unternehmen (meist einer Bank) über die wirtschaftlichen Verhältnisse

Die Strafbarkeit setzt allerdings zusätzlich voraus, daß die Unterlagen oder Angaben erheblich für die Kreditentscheidung sind.

Der Kreditbetrug wird wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie beim Subventionsbetrug entfällt die Strafbarkeit des Antragstellers, wenn er die Erbringung der beantragten Leistung freiwillig verhindert.

§ 265c

Sportwettbetrug

Der Sportwettbetrug gemäß § 265c StGB regelt die Strafbarkeit bestimmter Handlungen im Bereich des organisierten Sports im Zusammenhang mit Sportwetten.

Strafbar machen sich zum einen Sportler oder Trainer, die einen Vorteil fordern oder entgegennehmen, um den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs zugunsten des Gegners zu beinflussen und dadurch jemand rechtswidrig eine Sportwette gewinnt.

Zum anderen macht sich derjenige strafbar, der einem Sportler oder Trainer einen solchen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

Das Gleiche gilt auch in Bezug auf Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichter, wobei hier hinzukommen muß, daß der Wettbewerb in regelwidriger Weise beinflußt wird.

Bei einer Verurteilung wegen Sportwettbetrug drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Schadenswiedergutmachung

Rückzahlung und Täter-Opfer-Ausgleich

Wer eine Vorladung oder Anklage wegen Betrug erhalten hat, fragt sich vielleicht, ob er das zu Unrecht erhaltene Geld „einfach“ zurückzahlen kann, um das Strafverfahren direkt zu beenden.

Das ist nicht der Fall. 

Ein Betrug oder Computerbetrug führt auch dann zu einer Strafe, wenn der finanzielle Schaden wieder ausgeglichen wurde.

Wer zum Beispiel dem Jobcenter nicht mitteilt, daß er einen neuen Job hat und weiter Jobcenter-Geld erhält, wird durch Rückzahlung nicht straffrei.

Der Betrug ist dann nämlich schon vollendet.

Allerdings ist eine Schadenwiedergutmachung nicht bedeutungslos, sondern wirkt strafmildernd.

Wenn man nach Prüfung der Sach- und Rechtslage feststellen muß, daß es keine oder sehr geringe Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch gibt, dann gilt es sowieso, die Strafe möglichst gering zu halten.

Ein sehr wirksames, aber von vielen übersehenes Mittel ist der der Täter-Opfer-Ausgleich gemäß § 46a StGB.

Dieser kann, wenn er korrekt durchgeführt wurde, gemäß § 49 StGB zu einer sehr erheblichen Strafmilderung führen. 

Das kann den Unterschied zwischen einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe oder einer Bewährungsstrafe bedeuten.

Im Bereich der Betrugssdelikte setzt dies konkret voraus:

Unsere Anwälte wissen, in welchen Situationen eine solche Vorgehensweise ratsam ist und wie sie durchgeführt wird.

Rechtsanwälte

Anwälte für Betrugsverfahren

Unsere Kanzlei in Berlin mit zwei Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht steht seit über 18 Jahren für eine durchdachte und erfolgreiche Verteidigung bei Tatvorwürfen aus dem Deliktsbereich Betrug.

Wir stehen für rechtlichen Schutz vor falschen Anschuldigungen, vorschneller Verurteilung und unangemessenen Urteilen.

Mit unseren Mandanten kommunizieren wir klar und realistisch.

Die Anwaltskosten besprechen wir vor der Beauftragung klar und transparent.

Rechtsanwalt Thomas Pohl aus Berlin, Fachanwalt für Strafrecht ist Verteidiger und Berater bei Geldwäscheverdacht.

Rechtsanwalt Thomas Pohl

„Moderat im Ton, fest in der Sache.

Das beschreibt meine Art zu verteidigen am besten. Vor Gericht will ich den größtmöglichen Erfolg für meine Mandanten erzielen. Und der wird realistisch definiert.

Wenn ein Freispruch möglich ist, dann wird die Freispruchstrategie auch gegen Widerstände vor Gericht durchgezogen.

Ohne unnötige Show, ohne Gebrüll, aber beharrlich und ohne vom richtigen Standpunkt abzuweichen.“

Rechtsanwalt Jan Marx

„Als Strafverteidiger verteidige ich die Rechte meiner Mandanten mit Zielstrebigkeit und Umsicht.

Ich nehme mir viel Zeit, um mir anhand der Akten und der sonstigen Informationen ein vollständiges Bild der Beweislage zu machen. Dann folgt die juristische Analyse.

Die beste Strategie setze ich dann gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht um.

Das ist für mich der Schlüssel zum Erfolg.“

Netzwerk und Fortbildungen

Mitgliedschaften

Unsere Anwälte sind natürlich Angehörige der Bundesrechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltkammer Berlin. 

Für den fachlichen und menschlichen Austausch unter Kollegen und zum Zweck der Fortbildung sind wir außerdem Mitglieder in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. sowie im Deutschen Anwaltverein (Arbeitsgemeinschaft Strafrecht).

Jeder unserer Rechtsanwälte ist Teilnehmer des Arbeitskreises Strafrecht.
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