Pohl und Marx Rechtsanwälte; Fachanwälte für Strafrecht; Kanzlei in Berlin; Verteidigung bei Geldwäsche
Pohl und Marx Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht in Berlin; Kanzlei für Geldwäscheverfahren

Anklage wegen Geldwäsche - was jetzt wichtig ist

Sie haben einen Brief von einem Amtsgericht oder Landgericht erhalten, in dem es heißt, das sie wegen Geldwäsche angeklagt werden? Befindet sich im Briefumschlag eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft?

Wenn Ihnen eine solche Anklage zugestellt wurde, ist es noch nicht zu spät, sich von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen.

Hier erhalten Sie von uns wichtige Informationen zum Thema „Angeklage wegen Geldwäsche“, damit sie erfahren, was Sie jetzt unternehmen können und sollten.

Anklage wegen Geldwäsche – ein Überblick

Hintergrund der Anklage:

Über die Erhebung der Anklage entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Abschluß der Ermittlungen durch die Polizei oder den Zoll.

Von denen haben Sie vorher eine Vorladung als Beschuldigter oder ein Anhörungs- und Belehrungsschreiben erhalten.

Darauf haben Sie entweder nicht reagiert (was Ihr gutes Recht ist) oder Sie haben versucht, sich schriftlich gegen den Geldwäschevorwurf zu verteidigen. Dieser Verteidigungsversuch hat die Staatsanwaltschaft aber nicht überzeugt.

❗Die Staatsanwaltschaft geht nach Abschluß der Ermittlungen davon aus, daß die Beweise reichen, um Sie vor Gericht wegen Geldwäsche zu verurteilen (§ 170 Absatz 1 StPO).

⚖️ Die Staatsanwaltschaft hält die Straftat für so schwer, daß sie sich gegen eine mildere Maßnahme (Strafbefehl, Einstellung gegen Geldauflage) entschieden hat.

⏳ Vor Eröffnung des Hauptverfahrens (Gerichtsverfahren) haben Sie 1-2 Wochen Zeit für eine Stellungnahme, bevor das Gericht die Anklage zuläßt.

Das sollten Sie vermeiden:

⛔ Ignorieren Sie die Anklageschrift auf keinen Fall. Das Zeitfenster für eine erfolgreiche Verteidigung schließt sich.

⛔ Hoffen Sie nicht einfach darauf, daß nichts passieren wird und das Gericht die Anklage ablehnen wird.

⛔ Schreiben Sie nicht alleine, ohne Akteneinsicht und ohne Kenntnis der Rechtslage eine Stellungnahme.

Das sollten Sie jetzt unternehmen:

🛡️ Beauftragen Sie einen Anwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt Geldwäsche, der Akteneinsicht beantragt und sich um die Frist kümmert.

🔎 Besprechen Sie die Akte sowie die Hintergründe mit Ihrem Verteidiger und sichten mit ihm Ihre Dokumente, Chats und sonstige Beweise.

📜 Je nach Beweis- und Rechtslage wird Ihr Anwalt an das Gericht schreiben, um die Anklage abzuwehren oder Sie in eine bessere Verteidigungsposition zu bringen.

Rechtsanwälte an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

Wenn Geldwäsche-Anklage, dann zu Pohl & Marx 

Auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei.

Nachgewiesene besondere praktische Erfahrung und theoretische Kenntnisse im Strafrecht (Fachanwälte Strafrecht seit 2012).

Erfahrung aus mehreren hundert kleinen, mittleren und und umfangreichen Geldwäsche-Fällen.

Anwälte bei Geldwäsche aus Berlin – bundesweit und international tätig (vor allem bei komplexen Verfahren).

Diskretion ist selbstverständlich.

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Ihre Verteidigung kann beginnen.

Kontaktieren Sie uns:

(030) 526 70 930

und

info@pohlundmarx.de

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Nach der Anklage – Wie geht es weiter?

 Gerichtsprozeß oder Alternative?

Sobald Ihr Rechtsanwalt die Ermittlungsakte rechtlich analysiert und die Hintergründe der Geldwäsche-Vorwürfe mit Ihnen besprochen hat, kann man abschätzen, ob es noch eine Möglichkeit gibt, das Verfahren ohne Gerichtstermin(e) zu beenden. Oft geht das nicht, weil die Staatsanwaltschaft einer anderen Lösung nicht zustimmt.

Wenn es aber gute Argumente gegen die Anklageschrift gibt, versucht man als Verteidiger, das Gericht und die Staatsanwaltschaft vom Gerichtsprozeß abzubringen.

Hier sehen Sie ein Bild eines Nebenportals des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin.

Der Regelfall: Verteidigung vor Gericht

Sollte die Staatsanwaltschaft trotz aller anwaltlichen Argumente auf der Anklage beharren (was meistens passiert) wird der Fall vor Gericht entschieden. Daß die Anklage rechtlich falsch ist und vom Gericht abgelehnt  wird (§ 204 StPO), passiert sehr selten.

Wenn es also vor Gericht geht, wird Ihr Rechtsanwalt eine Prozeßstrategie entwickeln und Sie entsprechend auf den Gerichtstermin vorbereiten. Die für Sie sprechenden Argumente sollen stark zur Geltung kommen, damit Sie entweder einen Freispruch oder eine geringe Strafe erhalten, falls das Gericht  von Ihrer Schuld überzeugt sein sollte.

Bei Verurteilung droht Freiheitsstrafe

Da sich die Staatsanwaltschaft für eine Anklage und gegen eine Einstellung oder einen Strafbefehl (der auch bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe gehen kann) entschieden hat, wird sie fast immer eine Verurteilung zu einer hohen Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe fordern. Diese Straferwartung kann man am zuständigen Gericht ablesen:

Anklage zum Amtsgericht (Strafrichter): Strafe bis maximal zwei Jahre Haft

Anklage zum Amtsgericht (Schöffengericht): Strafe zwischen zwei und vier Jahre Haft

Anklage zum Landgericht (Große Strafkammer): vier bis fünfzehn Jahre Haft

Welche Chancen gibt es?

Eine Anklage ist eine ernste Sache, aber das heißt nicht, daß es immer zu einer Verurteilung und einer Freiheitstrafe kommt. Ca. 20 Prozent aller Anklage enden nicht mit einer Verurteilung.

Es ist denkbar, daß die Staatsanwaltschaft die Anklage zurücknimmt. Das kann funktionieren, wenn durch neue Beweismittel oder eine Stellungnahme des angeklagten Mandanten der hinreichende Tatverdacht auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft entfällt.

Dies ist in Geldwäsche-Fällen z.B. dann möglich, wenn die neuen Beweismittel den Vorsatz oder die Leichtfertigkeit (§ 261 Absatz 6 StGB) bzgl. der kriminellen Herkunft des „Gegenstands“ (z.B. Geld) stark in Zweifel ziehen.

Solche Zweifel können natürlich auch im Gerichtsverfahren dazu führen, daß der Angeklagte freigesprochen wird.

Wenn man es schafft, Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, daß die Tat nicht so schwer wiegt wie es in der Anklageschrift steht, eröffnet sich auch die Möglichkeit einer Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StGB) oder einer Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB).

Selbst wenn der Angeklagte verurteilt wird, bedeutet dies nicht gleich Gefängnis. Auch Geldstrafen sind – je nach Schwere der Tat – möglich.

Bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe besteht fast immer die Chance, nicht ins Gefängnis zu müssen, sondern auf Bewährung in Freiheit zu bleiben (§ 56 StGB). Das ist aber nur möglich, wenn die Freiheitsstrafe nicht höher ist als zwei Jahre.

Bei Anklagen gegen zur Tatzeit Jugendliche (bis 17 Jahre) und Heranwachsende (bis 20 Jahre) eröffnen sich für die Verteidigung weitere Möglichkeiten und gute Chancen auf einen milden Ausgang des Strafverfahrens gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Geldwäschefälle aus unserer Praxis

Hier sehen Sie ein Bild eines Nebenportals des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin.

Drogengeld gewaschen?

Dieser Fall entwickelte sich aus einer Geldwäscheverdachtanzeige einer Bank. Unser spätere Mandant hatte innerhalb kurzer Zeit mehrere Male jeweils einige Tausend Euro bar eingezahlt, was so vorher nie vorgekommen war. Insgesamt ging es um ca. 25.000,- €.

Die Bank meldete dies der Staatsanwaltschaft und diese nahm die Ermittlungen auf. Durch eine Hausdurchsuchung sowie die Auswertung diverser handschritlicher Notizen sowie der Auswertung des Mobiltelefons konnte die Staatsanwaltschaft ausreichend Beweise für eine Anklage sammeln.

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, für einen guten Bekannten dessen Gewinn aus dem Drogenhandel bei sich eingezahlt zu haben. Dadurch sollte das Geld reingewaschen werden. Unser Mandant hatte 2.500,- € für sich als Provision erhalten.

Bei der Verteidigung ging es vor allem darum, eine Haftstrafe zu vermeiden.

Ergebnis: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldzahlung als Bewährungsauflage.

Hier sehen Sie ein Bild eines Nebenportals des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin.

Geldwäsche-Anklage nach Betrugsverdacht

Dieses Geldwäscheverfahren wurde parallel zu einem Betrugsverfahren geführt. Die von Rechtsanwalt Pohl verteidigte Mandantin soll Geld gewaschen haben, das ihr Ehemann aus Betrugstaten (vor allem Ebay-Betrug) erlangt hatte. Dieser hatte u.a. über Ebay hochwertige Technikartikel zum Kauf angeboten, den Kaufpreis per Vorkasse kassiert und die Ware nicht geliefert. Das ging eine Weile lang gut, bis es zur Hausdurchsuchung kam.

Es konnte im ursprünglich wegen Beihilfe zum Betrug geführten Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin nicht geklärt werden, ob und inwieweit unsere Mandantin auch bei den Betrugstaten mitgewirkt hatte. Sie hatte jedenfalls in der Folge mit dem bemakelten Geld „gearbeitet“. Demzufolge lautete die Anklage auf Geldwäsche.

Das Verteidigungsziel bestand darin, eine möglichst geringe Strafe zu erreichen.

Ergebnis: 1 Jahr auf Bewährung wegen leichtfertiger Geldwäsche

Anklage zugestellt – Erfolgreiche Verteidigung

Eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Anklage wegen Geldwäscheverdacht setzt selbstverständlich fundierte Rechtskenntnisse auf diesem Gebiet, aber auch Menschenkenntnis, Hartnäckigkeit und Diplomatiefähigkeit voraus.

Eine Mischung aus Wissen und Erfahrung ermöglicht es einem Anwalt, die Anklage rechtlich auf Schwachpunkte zu untersuchen.

Menschenkenntnis ist hilfreich, um einzuschätzen, ob und wie man als Verteidiger eine persönliche Stellungnahme seines Mandanten in der Gerichtsverhandlung präsentiert und jederzeit zu bemerken, wie Richter und Staatsanwälte auf die Verteidigung reagieren.

Hartnäckigkeit ist erforderlich, um berechtigte Zweifel an der Beweislage oder eine günstige Rechtsauffassung nicht vom Gericht wegwischen zu lassen. Es passiert leider allzu oft, daß Staatsanwälte und Richter nicht bereit sind, sich auf Gedankengänge der Verteidigung einzulassen, sondern lieber bei bei einer verfestigten Meinung bleiben.

Diplomatiefähigkeit hilft, um vor allem in solchen Situationen nicht laut und aggressiv zu werden (was die Sache meist verschlimmert), sondern herauszufinden, wie man menschlich und rechtlich korrekt zu einem angemessenen Ergebnis kommt.

Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht und haben schon viele Mandanten gegen Geldwäsche-Anklagen verteidigt, um die besten Ergebnisse für unsere Mandanten herauszuholen.

Rufen Sie einfach an, wenn Sie unsere Beratung und Verteidigung benötigen.

Kontakt

Pohl & Marx Rechtsanwälte

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10785 Berlin

Tel: (030) 526 70 930

Fax: (039 526 70 922

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