Pohl und Marx Rechtsanwälte; Fachanwälte für Strafrecht; Kanzlei in Berlin; Verteidigung bei Geldwäsche
Pohl und Marx Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht in Berlin; Kanzlei für Geldwäscheverfahren

Ermittlungsverfahren Geldwäsche

Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, weil gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche gemäß § 261 StGB geführt wird, dann sind Sie hier richtig.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf Strafrecht spezialisert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung, um Ihre Freiheit und Ihr Vermögen zu schützen.

Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für den Ausgang des ganzen Verfahrens gestellt.

Die eigentliche Ermittlungsarbeit übernimmt die Polizei, die ihre Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft übergibt. 

Die Eröffnung des Ermittlungsverfahren – ein Überblick

Jedes Ermittlungsverfahren setzt voraus, daß einer Ermittlungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft, Zollfahndungsamt, Finanzamt) Informationen vorliegen, die einen Anfangsverdacht hinsichtlich einer Straftat begründen. Es folgt ein Überblick über häufigsten Konstellationen und Gründe dafür, daß ein solcher Verdacht auf Geldwäsche (mehr dazu, was Geldwäsche bedeutet hier) entsteht:

🏦 Geldwäscheverdachtsanzeigen durch Banken wegen Überweisungsrückrufen von Geschädigten oder aufgrund auffälliger Transaktionen

💸 Anzeigen von Leuten, die durch einen Betrug Geld verloren haben, welches auf einem Konto des nun Geldwäsche-Beschuldigten gelandet ist

❗ Meldungen von Behörden, die im Rahmen eines anderen Verfahrens einen geldwäscheverdächtigen Sachverhalt feststellen (z.B. Zollverfahren)

Das passiert als nächstes:

Sobald eine Ermittlungsbehörde einen Anfangsverdacht wegen Geldwäsche hat, ermittelt sie weiter, indem sie Zeugen anhört, weitere Behörden (zum Beispiel die Financal Intelligence Unit – FIU) informiert und Kontounterlagen von den Banken anfordert.

In einigen Fällen wird die Staatsanwaltschaft frühzeitig involviert, um Maßnahmen zu ergreifen, die für den Beschuldigten überraschend sein sollen (siehe unten).

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Situationen, in denen ein Beschuldigter (erstmals) merkt, daß ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegen ihn läuft:

📩 Vorladung als Beschuldigter wegen  Geldwäsche

 Dies ist der unkomplizierteste Fall, der meistens nicht mit überraschenden Maßnahmen verknüpft ist.

🔒 Schreiben des Gerichts; Beschluß über Vermögensarrest 

Eine überraschende Maßnahme, bei der auch die Konten gepfändet werden. Schnelles Handeln wichtig.

🚔 Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Gegenständen 

Ebenfalls eine überraschende Maßnahme, die vor allem in umfangreichen Verfahren vorkommt.

🚨 Vorläufige Festnahme und Verhaftung

Das schlechteste Szenario in einem Geldwäscheverfahren. Natürlich überraschend. Sofortmaßnahmen erforderlich.

Situation: Brief von der Staatsanwaltschaft

In einigen Fällen ist es nicht die Polizei, die einen Brief (Vorladung oder Anhörungs- und Belehrungsschreiben) an den Beschuldigten verschickt, sondern die Staatsanwaltschaft.

Dies passiert unserer Erfahrung nach jedenfalls in Berlin, wenn im Ermittlungsverfahren nicht alleine die Polizei oder das Zollfahndungsamt tätig geworden ist, sondern auch die Staatsanwaltschaft, um die genannten überraschenden Maßnahmen (s.o.) beim Amtsgericht zu beantragen.

Das Gleiche gilt, wenn die Staatsanwaltschaft gegenüber einer Bank eine sog. Untersagungsverfügung gemäß § 46 Absatz 1, Satz 1 Nr. 2 GWG ausgesprochen hat. Eine solche Verfügung führt dazu, daß die Bank keine Transaktionen mehr ausführt.

Umgangssprachlich ist das eine Kontosperre, über deren Hintergrund man meist von seiner Bank nicht informiert wird.

Der Brief von der Staatsanwaltschaft Berlin hat in solchen Fällen auszugsweise folgenden Inhalt:

Ermittlungsverfahren gegen Sie

Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

in dem hier anhängigen Ermittlungsverfahren wird Ihnen vorgeworfen: Zu einem Zeitpunkt XY stellten Sie bewußt Ihr Konto bei der XY-Bank unbekannten Dritten als Zielkonto für Zahlungseingänge, die aufgrund betrügerischer Aktivitäten erlangt wurden, zur Verfügung. In der Folge gingen auf Ihrem Konto Gutschriften in Höhe von XY Euro ein.

[…]

Vergehen der Geldwäsche gemäß § 261 StGB

Ich gebe Ihnen hiermit gemäß § 163a der Strafprozeßordnung die Gelegenheit, binnen 2 Wochen eine schriftliche Erklärung zu dem Tatvorwurf zum obigen Aktenzeichen abzugeben.

[…] usw.

So reagieren Sie richtig:

⛔ Gehen Sie nicht zur Polizei, um eine Aussage zu machen und antworten auch nicht schriftlich.

⛔ Reichen Sie keine Unterlagen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ein, auch wenn Sie das für nützlich halten.

⛔ Erstatten Sie keine Anzeige, wenn Sie einerseits eigenes Geld verloren, aber auch fremdes Geld erhalten haben.

🛡️ Beauftragen Sie einen Anwalt, der die Kommunikation übernimmt, sich um die Fristen kümmert und wichtige Sofortmaßnahmen einleitet.

🔎 Besprechen Sie nach erfolgter Akteneinsicht die Hintergründe des Tatvorwurfs und lassen Ihren Anwalt die Beweise prüfen.

📜 Anschließend erarbeitet Ihr Rechtsanwalt eine Verteidigungsstrategie, stellt ggf. Anträge und berät Sie über die nächsten Schritte.

Rechtsanwälte an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

Wenn Geldwäscheverdacht, dann zu Pohl & Marx 

Auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei.

Nachgewiesene besondere praktische Erfahrung und theoretische Kenntnisse im Strafrecht (Fachanwälte Strafrecht seit 2012).

Erfahrung aus mehreren hundert kleinen, mittleren und und umfangreichen Geldwäsche-Fällen.

Anwälte bei Geldwäsche aus Berlin – bundesweit und international tätig (vor allem bei komplexen Verfahren).

Diskretion ist selbstverständlich.

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

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Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.