Konto gesperrt wegen Verdacht auf Geldwäsche

Die Bank hat mein Konto gesperrt, was kann ich machen?

Das Wichtigste in Kürze:

Rechtsanwalt Thomas Pohl und Rechtsanwalt Marx aus Berlin im Gespräch über einen gemeinsamen Geldwäsche-Fall.

Kontosperrung wegen Verdacht auf Geldwäsche - die Details

Eine Kontossperrung ist ein erheblicher Einschnitt und bedroht die Liquidität von Unternehmen und Privatpersonen. Weil gleichzeitig damit zu rechnen ist, daß die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB einleiten wird oder bereits eingeleitet hat, besteht außerdem das Risiko, wegen Geldwäsche verurteilt zu werden. 

Rechtliche Hintergründe der Kontosperrung

Banken sind laut Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (auch FIU genannt) eine Meldung zu machen, falls eine eine Geldbewegung verdächtig nach Geldwäsche aussieht; § 43 Absatz 1 GwG.

Das ist dann der Fall, wenn es Hinweise darauf gibt, daß Geld – eine Überweisung oder eine Bareinzahlung – aus einer Straftat stammt.

Zusätzlich zu der bloßen Meldung einer verdächtigen Transaktion kann die Bank auch eine Geldwäsche-Verdachtanzeige abgeben.

Darüberhinaus darf die Bank die verdächtige Transaktion drei Werktage nach Abgabe der Meldung nicht ohne Zustimmung von FIU oder Staatsanwaltschaft durchführen; vgl. § 46 GWG. In der Praxis ist jedoch zu beobachten, daß die Banken nicht nur eine einzelne Transaktion „einfrieren“, sondern von sich aus alle Kontobewegungen stoppen.

Das kann im Einzelfall rechtswidrig sein.

Allerdings gibt es noch drei weitere Situationen, in denen eine Bank verpflichtet werden kann, alle oder bestimmte Transaktionen zu stoppen:

Zum einen können die FIU und die Staatsanwaltschaft der Bank untersagen, die verdächtige Transaktion oder ganz generell Kontoverfügungen durchzuführen; § 40 Absatz 1 i.V.m. § 46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (Untersagungsverfügung).

Zum anderen kann ein Strafgericht einen Beschluß über einen Vermögensarrest erlassen, der zusammen mit einem Beschluß über eine Kontopfändung dazu führt, daß Abhebungen und Überweisungen nicht mehr möglich sind.

Letztlich besteht für die Justiz auch die Möglichkeit, bestimmte Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen (Kontobeschlagnahme).

Für den Betroffenen ist es oft unmöglich, herauszufinden, was für eine Art der „Kontosperrung“ vorliegt.

Das liegt vor allem daran, daß die Bank keine Informationen bzgl. einer Anzeige wegen Geldwäscheverdacht an den Kunden weitergeben darf; § 47 GwG.

Wenn ein Strafgericht einen Arrestbeschluß usw. erlassen hat, müßte dieser zwar dem Betroffenen zugestellt werden, aber in unserer anwaltlichen Praxis erleben wir häufig, daß dies erst mehrere Wochen später passiert.

Typische Auslöser für eine Kontosperrung wegen Verdacht auf Geldwäsche

Die Banken haben computergesteuerte Systeme, mit denen die Konten nach verdächtigen Geldbewegungen geprüft werden.

Darüberhinaus ist jeder Bankmitarbeiter dazu verpflichtet, auffällige Transaktionen zu prüfen, beim Kunden nachzufragen und den verdächtigen Vorgang bankintern zu melden.

Zu Kontosperrungen und Verdachtsmeldungen kommt es häufig bei folgenden Situationen:

Rechtsanwalt Pohl aus Berlin ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Thomas Pohl wurde vom Tagesspiegel zu einem der besten Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin im Jahr 2025 ausgezeichnet. Grundlage war eine Umfrage unter Berliner Juristen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Wenn Sie von einer Kontosperre wegen Verdacht auf Geldwäsche betroffen sind, dann sollten Sie mit der Bank nicht alleine reden. Das gilt erst recht, wenn es um einen strafrechtlichen Vermögensarrest geht.

Vermeiden Sie jedes unnötige rechtliche Risiko. 

Es geht um Ihre Freiheit und Ihr Vermögen.

Das läuft bei einer Kontosperrung im Hintergrund

Wenn die Bank eine verdächtige Transaktion oder verdächtige Bewegungen auf einem Konto insgesamt gemeldet hat, wird sie fast immer auch eine Anzeige wegen Geldwäscheverdacht abgeben.

Hier der typische weitere Ablauf:

Kontosperrung wegen Geldwäsche - Verhaltenstipps

Wenn Sie wegen Geldwäscheverdacht von einer Kontosperre betroffen sind, dann gibt es je nach konkreter Situation verschiedene Möglichkeiten, mit der Kontosperrung umzugehen. Ein paar Verhaltenstipps gelten jedoch immer:

Keine Alleingänge

Widerstehen Sie der Versuchung, der Bank irgendwelche vermeintlich guten oder halbgaren Erklärungen für die verdächtigen Geldbewegungen zu geben.

Schweigen ist Gold

Jede Erklärung und jedes Dokument kann auch gegen Sie verwendet werden. Schaffen Sie sich durch überstürztes Handeln nicht noch mehr Ärger.

Anwalt einschalten

Rufen Sie bei uns an, damit unsere Anwälte die Lage sorgsam analysieren und dann die richtigen Schritte für Sie einleiten. Das vermeidet Risiken und Fehler.

Wir planen den nächsten Zug

Wir besprechen die Situation, klären mit Ihnen per Telefon oder E-Mail die Chancen und Risiken weiterer Schritte und beantragen Akteneinsicht.

Fazit: Bei Geldwäscheverdacht zum Fachanwalt für Strafrecht

Mit zwei auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht verteidigt unsere Kanzlei seit über 18 Jahren die Freiheit und das Vermögen unserer Mandanten, deren Konto wegen Geldwäscheverdacht gesperrt wurde.

Pohl & Marx Rechtsanwälte

Kurfürstenstraße 130
10785 Berlin

Die Visitenkarten auf Rechtsanwalt Thomas Pohl und Rechtsanwalt Jan Marx auf dem Besprechungstisch in der Berliner Kanzlei.