Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet. Grundlage der Auszeichnung war eine Umfrage unter Berliner Juristen.
Anwalt Strafrecht Berlin

Anwalt Betrug

Pohl & Marx Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht werden von Mandanten mit fünf von fünf möglochen Sternen bei anwalt.de bewertet.
Strukturiert, frühzeitig und individuell

Verteidigung bei Betrugsvorwürfen

Eine Vorladung der Polizei, eine Durchsuchung oder eine Anklage wegen Betrugs kann weitreichende Folgen haben. Häufig geht es um geschäftliche Entscheidungen, Zahlungen, Vertragsabschlüsse oder Angaben, die von den Ermittlungsbehörden als Täuschung bewertet werden.

Doch ein gescheitertes Geschäft, eine ausgebliebene Zahlung oder eine unzutreffende Angabe begründet nicht automatisch eine Strafbarkeit wegen eines Betrugsdelikts.

 Entscheidend sind die konkreten Umstände, die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Tatbestands und die Beweismittel, auf die sich der Vorwurf stützt.

Unsere Rechtsanwälte prüfen den Tatvorwurf, arbeiten entlastende Umstände heraus und entwickeln für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob eine Verurteilung droht, sondern auch um mögliche finanzielle Folgen und die Auswirkungen auf Ihre persönliche und berufliche Situation.

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet. Grundlage der Auszeichnung war eine Umfrage unter Berliner Juristen.
Verteidigung in jeder Lage

Verteidigung im Betrugsverfahren

Wenn Sie ein einem Strafverfahren beschuldigt werden, einen Betrug begangen zu haben, dann haben Sie wahrscheinlich eine Vorladung oder ein Schreiben mit Belehrung und Anhörungsbogen erhalten.

Vielleicht gab es eine Hausdurchsuchung oder Sie wurden bereits wegen Betrug angeklagt.

Unsere Rechtsanwälte übernehmen kurzfristig Ihre Verteidigung und helfen Ihnen, in Ihrer Situation das Richtige zu tun.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren werden die tatsächlichen Grundlagen des Tatverdachts ermittelt.

Eine frühzeitige Weichenstellung ist daher von großer Bedeutung.

Nach der Akteneinsicht prüft Ihr Rechtsanwalt die Beweismittel, die rechtliche Einordnung und mögliche entlastende Umstände.

Darauf aufbauend lässt sich entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist und mit welchen Argumente eine Einstellung des Verfahrens beantragt werden kann.

Vor der Akteneinsicht heißt es: Schweigen ist Gold.

Kanzlei für Strafrecht

Verteidigung im Gerichtsverfahren

Vor Gericht kommt es darauf an, ob die Beweise für eine Verurteilung ausreichen.

Die Anklageschrift und die zugrunde liegenden Beweismittel müssen kritisch ausgewertet werden.

Ihr Verteidiger bereitet die Hauptverhandlung vor, prüft die Beweisführung der Staatsanwaltschaft und arbeitet entlastende Umstände heraus.

Je nach Fall steht die Befragung von Zeugen, die Prüfung von Sachverständigengutachten, oder die Bewertung wirtschaftlicher Unterlagen im Mittelpunkt.

Klarheit schaffen
So läuft die Beauftragung ab

Ein Strafverfahren wirft viele Fragen auf. Eine klare Vorgehensweise hilft, die Situation einzuordnen und die nächsten Schritte vorzubereiten.

1. Situation schildern

Rufen Sie in unserer Kanzlei an oder schicken eine E-Mail, damit wir erfahren, um welche Art von Betrugsvorwurf es bei Ihnen geht und was gerade passiert ist.

2. Organisatorisches

Der für Ihren Fall zuständige Rechtsanwalt bespricht mit Ihnen die derzeitige Situation und prüft, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Weitere Themen sind u.a.:

3. Das machen wir:

Sobald die mandatsbezogenen Angelegenheiten geklärt sind, kümmert sich Ihr Rechtsanwalt um die nächsten Schritte, die zur Verteidigung notwendig sind:

§ 263 StGB

Betrug

Betrug gemäß § 263 StGB ist ein sehr komplexer Straftatbestand, der in sehr vielen Varianten auftreten kann.

Ein vertieftes Verständnis des Gesetzes und der praktischen Anwendungsfälle ist erforderlich, um den Beschuldigten wirksam zu verteidigen.

Wichtige, aber nicht sämtliche Merkmale eines Betruges gemäß § 263 StGB sind:

In der anwaltlichen Praxis erleben wir, daß Anzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Betrug oft unbegründet sind, weil mindestens eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist.

Wir prüfen die Ermittlungsakte und sonstige Beweismittel, um haltlose Vorwürfe zurückzuweisen oder wenigstens die Schwere des Tatvorwurfs zu reduzieren.

Ziel ist eine Verteidigung, die sich an den konkreten Umständen Ihres Falls orientiert und auf eine möglichst günstige Verfahrensbeendigung hinwirkt.

Betrug gemäß § 263 StGB kann überall dort eine Rolle spielen, wo eine Person einer andere einen Vermögensgegenstand überträgt. In den meisten Fällen ist das Geld, es kann jede Sache oder ein Recht von Wert sein.

Einige häufige Arten von Betrug werden u.a. von der Polizei gesondert erfaßt oder umgangssprachlich benannt, zum Beispiel:

Es handelt sich dabei lediglich um eine Kategorisierung von Betrugsfällen und nicht um unterschiedliche Tatbestände.

Die Strafe für Betrug gemäß § 263 Absatz 1 StGB beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.

Deutlich höhere Strafen drohen bei besonders schweren Fällen:

§ 263 Absatz 3 StGB

Besonders schwerer Fall des Betrugs

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben schon viele Mandanten verteidigt, denen Betrug im besonders schweren Fall vorgeworfen wurde. 

In diesen Fällen geht es nicht nur um viel Geld, sondern auch um die Abwehr hoher Gefängnisstrafen.

Der Strafrahmen beim schweren Betrug bewegt sich zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Trotzdem haben wir es immer wieder geschafft, unsere Mandanten vor dem Gefängnis zu bewahren und einen Freispruch oder eine Strafe auf Bewährung zu erzielen.

Ein besonders schwerer Betrugsfall liegt u.a. in der Regel vor, wenn der Beschuldigte

In den meisten Fällen geht es entweder um gewerbsmäßigen Betrug oder um einen Vermögensverlust großen Ausmaßes.

Gewerbsmäßig ist ein Betrug, wenn sich der Täter dadurch eine fortlaufende Einnahmequelle nicht unerheblicher Art schaffen will. Das kann schon dann der Fall sein, wenn jemand falsche Angaben beim Jobcenter macht und dadurch mehrere Monate zu viel Geld bekommt.

In solchen Fällen ist es wichtig, gerade diesen Punkt besonders sorgsam zu prüfen und mit guten Argumenten anzuzweifeln, daß das ein besonders schwerer Fall sein soll.

Ab einem eingetretenen Schaden von 50.000 € geht die Rechtsprechung von einem Vermögensverlust großen Ausmaßes aus. 

Unsere Erfahrung zeigt: Auch das bedeutet nicht automatisch eine Gefängnisstrafe für den Angeklagten.

§ 263a StGB

Computerbetrug

Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB ist der grundlegende Tatbestand der Körperverletzungsdelikte.

Danach macht sich strafbar, wer eine andere Person vorsätzlich körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.

Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Das kann beispielsweise durch einen Schlag, einen Tritt, einen Stoß oder eine Ohrfeige geschehen. Auch andere Einwirkungen auf den Körper können eine Körperverletzung darstellen.

Eine Gesundheitsschädigung liegt dagegen vor, wenn ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder verschlimmert wird. Dazu können beispielsweise Verletzungen, Schwellungen, Hämatome oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen gehören.

Nach § 223 StGB wird eine einfache Körperverletzung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Auch der Versuch ist strafbar.

Welche konkrete Strafe im Einzelfall zu erwarten ist, lässt sich nicht allein anhand des gesetzlichen Strafrahmens beurteilen. Entscheidend sind unter anderem die Schwere der Verletzung, die Art und Weise der Tat, die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, mögliche Vorstrafen und sein Verhalten nach der Tat.

Bei einem erstmaligen Vorwurf und einer vergleichsweise geringfügigen Verletzung kann die strafrechtliche Bewertung deutlich anders ausfallen als bei einer erheblichen Verletzung oder bei wiederholten einschlägigen Straftaten.

§ 264 StGB

Subventionsbetrug

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB stellt eine qualifizierte Form der Körperverletzung dar.

Der Vorwurf wiegt deutlich schwerer als eine einfache Körperverletzung, weil die Tat unter Umständen begangen worden sein muss, die nach dem Gesetz eine besondere Gefährlichkeit begründen.

Der Tatbestand setzt zunächst eine vorsätzliche Körperverletzung voraus. 

Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Körperverletzung begangen wurde

Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 265b StGB

Kreditbetrug

Bei der schweren Körperverletzung nach § 226 StGB geht es um besonders gravierende Folgen einer Körperverletzung, nämlich:

Es kommt hier also nicht darauf an, wie gefährlich die Tathandlung war, sondern welche Folgen dadurch eingetreten sind.

Hinsichtlich der Strafe im Falle einer Verurteilung des Angeklagten ist es extrem wichtig zu unterscheiden:

War die Körperverletzung vorsätzlich und der Eintritt der schweren Folge nur fahrlässig oder bedingt vorsätzlich (d.h.: „Ich will die schwere Folge nicht, aber wenn es passiert, ist es okay für mich.“), beträgt die Strafe ein bis 10 Jahre Gefängnisstrafe.

Wenn das Gericht aber davon überzeugt ist, daß der Angeklagte die schwere Folge wissentlich oder absichtlich herbeigeführt hat, liegt die Strafe bei nicht unter drei Jahren.

Dies ist eine höchst komplizierte Regelung, die viele Verteidigungsmöglichkeiten bietet.

Auch ein minder schwerer Fall gemäß § 226 Absatz 3 StGB kann ein Ziel der Verteidigung sein.

§ 265c

Sportwettbetrug

Eine Körperverletzung mit Todesfolge ist gegeben, wenn durch eine Körperverletzung (§§ 223 bis 226a StGB) der Tod der verletzten Person verursacht wird.

Dabei gelten ein paar rechtliche Besonderheiten:

Eine Körperverletzung mit Todesfolge gemäß § 227 StGB wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Kompetenz in der Krise

So verteidigen wir

Bei der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB geht es um den Vorwurf, fahrlässig die Körperverletzung einer anderen Person verursacht zu haben.

Typische Beispiele sind Unfälle im Straßenverkehr, Arbeitsunfälle, Verletzung von Sicherheitsvorschriften und ärztliche Behandlungsfehler.

In unserer Verteidigungspraxis stellen sich oft zwei Fragen:

Stimmt der Vorwurf, unser Mandant habe vorsätzlich gehandelt, oder war es „nur“ fahrlässig?

Hat unser Mandant überhaupt fahrlässig gehandelt?

Der Begriff der Fahrlässigkeit ist komplex und im Einzelfall kann sie sehr schwer festzustellen sein.

Eine fahrlässige Körperverletzung setzt u.a. Folgendes voraus:

Diese Übersicht ist stark vereinfacht, wirft aber ein Schlaglicht auf ein paar wichtige Themen bei der Verteidigung gegen den Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung.

Die Strafen bei fahrlässiger Körperverletzung reichen von Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe.

§ 46a StGB

Strafmilderung durch Täter-Opfer-Ausgleich

Eine seriöse und erfolgreiche Verteidigung muß sich auch mit der Möglichkeit auseinandersetzen, daß es keine oder sehr geringe Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch gibt.

In solchen Fällen besteht der Erfolg darin, eine möglichst geringe Strafe zu erhalten.

Ein sehr wirksames, aber von vielen übersehenes Mittel ist der der Täter-Opfer-Ausgleich gemäß § 46a StGB.

Dieser kann, wenn er korrekt durchgeführt wurde, gemäß § 49 StGB zu einer sehr erheblichen Strafmilderung führen. 

So etwas kann den Unterschied zwischen einer Verurteilung zu Gefängnisstrafe oder eine Bewährungsstrafe bedeuten.

Im Bereich der Körperverletzungsdelikte bedeutet dies konkret:

Unserer Anwälte wissen, in welchen Situationen eine solche Vorgehensweise am besten ist und wie sie durchgeführt wird.

Rechtsanwälte

Anwälte an Ihrer Seite

Unsere Kanzlei in Berlin mit zwei Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht steht seit über 18 Jahren für eine durchdachte und erfolgreiche Verteidigung beim Tatvorwurf Körperverletzung.

Wir stehen für rechtlichen Schutz vor falschen Anschuldigungen, vorschneller Verurteilung und unangemessenen Urteilen.

Mit unseren Mandanten kommunizieren wir klar und realistisch.

Rechtsanwalt Thomas Pohl aus Berlin, Fachanwalt für Strafrecht ist Verteidiger und Berater bei Geldwäscheverdacht.

Rechtsanwalt Thomas Pohl

„Moderat im Ton, fest in der Sache.

Das beschreibt meine Art zu verteidigen am besten. Vor Gericht will ich den größtmöglichen Erfolg für meine Mandanten erzielen. Und der wird realistisch definiert.

Wenn ein Freispruch möglich ist, dann wird die Freispruchstrategie auch gegen Widerstände vor Gericht durchgezogen.

Ohne unnötige Show, ohne Gebrüll, aber beharrlich und ohne vom richtigen Standpunkt abzuweichen.“

Rechtsanwalt Jan Marx

„Als Strafverteidiger verteidige ich die Rechte meiner Mandanten mit Zielstrebigkeit und Umsicht.

Ich nehme mir viel Zeit, um mir anhand der Akten und der sonstigen Informationen ein vollständiges Bild der Beweislage zu machen. Dann folgt die juristische Analyse.

Die beste Strategie setze ich dann gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht um.

Das ist für mich der Schlüssel zum Erfolg.“