Pohl und Marx Rechtsanwälte; Fachanwälte für Strafrecht; Kanzlei in Berlin; Verteidigung bei Geldwäsche
Pohl und Marx Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht in Berlin; Kanzlei für Geldwäscheverfahren

Hausdurchsuchung wegen Geldwäsche - was zu tun ist

Die Polizei war oder ist bei Ihnen und durchsucht Haus oder Wohnung, Auto und ggf. Geschäftsräume?

Vermutlich hat man Ihnen einen Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts (in Berlin vom Amtsgericht Tiergarten) gemäß § 102 StPO (Durchung bei Beschuldigten) vorgelegt und Sie wissen nicht, wie Sie mit der Situation umgeben sollen.

Hier erhalten Sie von uns wichtige Informationen zum Thema „Hausdurchsuchung wegen Geldwäsche“, damit sie erfahren, was Sie jetzt unternehmen können und sollten.

📞 Sie möchten sofort anrufen? 030 52670930

Hausdurchsuchung bei Geldwäscheverdacht – ein Überblick

Hintergrund der Durchsuchung:

Eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten eines Geldwäscheverfahren ist eine überraschende Maßnahme und findet meistens früh am morgen statt. Die Polizei sucht nach Beweismitteln. Das sind zum Beispiel Kontounterlagen, Geld, Gold, Verträge und auch elektronische Geräte (Computer, Festplatten, Handys etc.)

🔎 Eine Durchsuchung setzt voraus, daß der Betroffene einer Straftat verdächtig ist und bei ihm vermutlich Beweise oder Einziehungsgegenstände (§ 111b StPO) gefunden werden können.

⚖️ Normalerweise wird dafür ein Durchsuchungsbeschluß durch einen Ermittlungsrichter erlassen. Bei Gefahr im Verzug kann auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei entscheiden.

⚡ Bei (angeblicher) Gefahr im Verzug können Verfahrensfehler auftreten, die aber nicht automatisch zur Unverwertbarkeit der gefundenen Beweismittel führen.

Das sollten Sie vermeiden:

⛔ Leisten Sie keinen Widerstand. Das macht die Sache nur schlimmer. Helfen Sie aber auch nicht aktiv bei der Suche.

⛔ Sagen Sie nichts zum Tatvorwurf, sondern schweigen dazu. Keine Rechtfertigungen, keine Erklärungen.

⛔ Geben Sie keine Infos dazu, wem die sichergestellten Sachen gehören. Außer: Klar unbelastete Gegenstände.

Das sollten Sie jetzt unternehmen:

🔎 Überprüfen Sie die das Beschlagnahmeverzeichnis auf Richtigkeit und lassen sich den Durchsuchungsbeschluß geben.

📝 Die Liste zu unterschreiben  oder Widerspruch einzulegen (oder nicht) ändert erstmal nichts, aber führt aber zu einer erneuten Gerichtsentscheidung.

🛡️ Auch wenn ein Anwalt die Durchsuchung nicht verhindern kann ist klar, daß Sie als Beschuldigter einen Verteidiger einen Verteidiger benötigen.

Rechtsanwälte an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Jan Marx
Fachanwalt für Strafrecht

Wenn Hausdurchuchung, dann zu Pohl & Marx 

Auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei.

Nachgewiesene besondere praktische Erfahrung und theoretische Kenntnisse im Strafrecht (Fachanwälte Strafrecht seit 2012).

Erfahrung aus mehreren hundert kleinen, mittleren und und umfangreichen Geldwäsche-Fällen.

Anwälte bei Geldwäsche aus Berlin – bundesweit und international tätig (vor allem bei komplexen Verfahren).

Diskretion ist selbstverständlich.

Rechtsanwalt Thomas Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Ihre Verteidigung kann beginnen.

Kontaktieren Sie uns:

(030) 526 70 930

und

info@pohlundmarx.de

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Nach der Wohnungsdurchsuchung – Wie geht es weiter?

Beratung und Vertretung bei Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche.

Bekommt man die Sachen zurück?

Oft werden Geräte mitgenommen, die man im Alltag oder für die Arbeit benötigt. Diese schnell zurückzubekommen ist oft nicht möglich. weil es ja Beweismittel sind, die erst geprüft werden müssen. Oft dauert die Überprüfung Monate. Man kann es allerdings schaffen, zumindest wichtige Daten recht zügig kopieren zu lassen.

Sachen, die nur Beweismittel sind, bekommt man spätestens am Ende des Verfahrens zurück. Über potentielle Einziehungsgegenstände (Geld. Gold etc.) entscheidet meist ein Gericht.

Erst einmal Akteneinsicht beantragen

Nach einer Wohnungsdurchsuchung ist es sehr ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der spezialisiert ist und Erfahrung mit Geldwäschen vorweisen kann.

Ihr Anwalt wird als erstes Akteneinsicht beantragen, um zu klären, worauf der Geldwäscheverdacht beruht. Das Ermittlungsverfahren läuft wie bei einer Vorladung als Geldwäsche-Beschuldigter ab. 

Sie und Ihr Verteidiger werden miteinander die Akte besprechen, damit Ihr Rechtsanwalt eine fundierte Verteidigungsstrategie aufbauen kann. 

Anklage oder Einstellung des Verfahrens?

Je nach Beweis- und Rechtslage zielen wir als Verteidiger darauf ab, den Tatvorwurf zu entkräften, damit das Verfahren eingestellt wird, oder die Anklage der Staatsanwaltschaft abzuschwächen. 

Falls diese eine Verurteilung wegen vorsätzlicher oder leichtfertiger Geldwäsche für überwiegend wahrscheinlich hält, wird der Fall mit einer Anklageschrift vor Gericht gebracht.

In einem Gerichtsprozeß ist entscheidend, wie die Beweislage aussieht. Das beinhaltet natürlich auf die Bewertung der bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Gegenstände.

Geldwäschefälle aus unserer Praxis

Hier sehen Sie ein Bild eines Nebenportals des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin.

Drogengeld gewaschen?

Dieser Fall entwickelte sich aus einer Geldwäscheverdachtanzeige einer Bank. Unser spätere Mandant hatte innerhalb kurzer Zeit mehrere Male jeweils einige Tausend Euro bar eingezahlt, was so vorher nie vorgekommen war. Insgesamt ging es um ca. 25.000,- €.

Die Bank meldete dies der Staatsanwaltschaft und diese nahm die Ermittlungen auf. Durch eine Hausdurchsuchung sowie die Auswertung diverser handschritlicher Notizen sowie der Auswertung des Mobiltelefons konnte die Staatsanwaltschaft ausreichend Beweise für eine Anklage sammeln.

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, für einen guten Bekannten dessen Gewinn aus dem Drogenhandel bei sich eingezahlt zu haben. Dadurch sollte das Geld reingewaschen werden. Unser Mandant hatte 2.500,- € für sich als Provision erhalten.

Bei der Verteidigung ging es vor allem darum, eine Haftstrafe zu vermeiden.

Ergebnis: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldzahlung als Bewährungsauflage.

Große Bargeldeinzahlung und Weitertransfer auf Firmenkonto:

In diesem Fall ging es ursprünglich um polizeiliche Ermittlungen in den Niederlanden. Ein Geschäftsmann war dort in das Visier der Polizei geraten, weil er angeblich Importgeschäfte mit geschützten Tieren betrieb und außerdem Steuern hinterzogen haben soll.

Von diesem Geschäftsmann soll unser Mandant fast eine Million € erhalten und dieses Geld über Konten von Familienmitgliedern schließlich auf sein Firmenkonto eingezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, gewußt zu haben, das das Geld aus Straftaten stamme und er die Herkunft vorsätzlich verschleiert habe.

Deswegen gab es eine Hausdurchsuchung, bei der zahlreiche Geschäftsunterlagen sichergestellt wurden.

Rechtsanwalt Pohl konnte für seinen Mandanten plausibel darlegen, daß bzgl. der Herkunft der Gelder weder Vorsatz noch Leichtfertigkeit vorlagen.

Ergebnis: Das Geldwäsche-Verfahren wurde daraufhin mangels Tatnachweis eingestellt.

Hausdurchsuchung – Erfolgreich verteidigen

Eine erfolgreiche Verteidigung nach einer Hausdurchsuchung wegen Geldwäscheverdacht setzt selbstverständlich fundierte Rechtskenntnisse auf diesem Gebiet, aber auch Menschenkenntnis, Hartnäckigkeit und Diplomatiefähigkeit voraus.

Die Kombination aus Wissen und Erfahrung ermöglicht es einem Anwalt, die Anklage rechtlich auf Schwachpunkte zu untersuchen.

Menschenkenntnis ist hilfreich, um einzuschätzen, ob und wie man als Verteidiger eine persönliche Stellungnahme seines Mandanten in der Gerichtsverhandlung präsentiert und jederzeit zu bemerken, wie Richter und Staatsanwälte auf die Verteidigung reagieren.

Hartnäckigkeit ist erforderlich, um berechtigte Zweifel an der Beweislage oder eine günstige Rechtsauffassung nicht vom Gericht wegwischen zu lassen. Es passiert leider allzu oft, daß Staatsanwälte und Richter nicht bereit sind, sich auf Gedankengänge der Verteidigung einzulassen, sondern lieber bei bei einer verfestigten Meinung bleiben.

Diplomatiefähigkeit hilft, um vor allem in solchen Situationen nicht laut und aggressiv zu werden (was die Sache meist verschlimmert), sondern herauszufinden, wie man menschlich und rechtlich korrekt zu einem angemessenen Ergebnis kommt.

Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht und haben schon viele Mandanten gegen Geldwäsche-Anklagen verteidigt, um die besten Ergebnisse für unsere Mandanten herauszuholen.

Rufen Sie einfach an, wenn Sie nach einer Hausdurchsuchung unsere Beratung und Verteidigung benötigen.

Kontakt

Pohl & Marx Rechtsanwälte

Kurfürstenstraße 130

10785 Berlin

Tel: (030) 526 70 930

Fax: (039 526 70 922

info@pohlundmarx.de