Anwälte bei Verdacht auf Geldwäsche (§ 261 StGB) in Berlin

Rechtsanwalt Pohl übernimmt die Fälle bim Vorwurf § 261 StGB - Geldwaesche

Rechtsanwalt Thomas Pohl

Rechtsanwalt Thomas Pohl von der Berliner Strafverteidigerkanzlei Pohl und Marx wurde vom Tagesspiegel als einer der besten Rechtsanwälte für Strafrecht im Jahr 2025 ausgezeichnet.

Rechtsanwalt Jan Marx

Sie suchen einen Rechtsanwalt, weil Ihnen Geldwäsche bzw. Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte vorgeworfen wird?

Ihr Konto wurde wegen Geldwäscheverdachts gesperrt oder Sie haben eine Geldwäsche – Vorladung von der Polizei erhalten?

Die Staatsanwaltschaft hat Sie wegen Geldwäsche angeklagt?

Dann sind Sie in unserer Anwaltskanzlei – Pohl & Marx Rechtsanwälte – richtig. 

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